Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 96

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fassungsgesetz. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine rechtzeitige Ausschreibung von gemeinsamen Betriebsratswahlen zu einer einheitli­chen Betriebsratskörperschaft vor Ablauf ihrer Funktionsperiode zu sorgen.“

Begründung:

Dabei handelt sich um eine bewährte Vorgangsweise bei Ausgliederungen. Mit 1.1.2007 wird der Dienststellenausschuss auch zum Betriebsrat im Sinne des Arbeits­verfassungsgesetzes. Der Weiterbestand des Dienststellenausschusses als Betriebsrat bis zum Ende seiner oder der Funktionsperiode des Betriebsrates der BVA stellt sicher, dass im Stadium der Zusammenführung  beider Institutionen die Interessen der jeweili­gen Belegschaft optimal vertreten werden. Diese Übergangsregelung endet mit dem Auslauf der Funktionsperiode einer der bestehenden Betriebsratskörperschaften. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine so rechtzeitige Ausschrei­bung der gemeinsamen Betriebsratswahl zu sorgen, dass die Funktionsperiode des neuen gemeinsamen Betriebsrates nahtlos an die Funktionsperiode der bisherigen Or­gane der Arbeitnehmerschaft anschließt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


14.13.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Bundesminister! Mit den Abänderungsanträgen ist das so eine Sache: Wir werden beiden Abänderungsanträgen zustimmen, wobei ich dazusage, dem Antrag der SPÖ deshalb, weil wir im Zweifel – und da sind noch nicht alle Zweifel ausgeräumt, Herr Kol­lege Neugebauer – für die Interessen der ArbeitnehmerInnen in diesen Anstalten ein­treten wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der entscheidende Punkt – darin unterscheide ich mich grundsätzlich vom Ansatz des Kollegen Neugebauer, aber ebenso von dem der SPÖ – ist meiner Ansicht nach bisher überhaupt noch nicht diskutiert worden. Ich kann mir schon vorstellen, Herr Kollege Neugebauer, dass Sie da auch die SPÖ loben, die sich auch für die Ziele dieser Neu­gliederung ausgesprochen hat. Aber was mich wundert, ist, dass Finanzminister Gras­ser diesem Treiben so zusieht.

Der entscheidende Punkt ist doch, dass, obwohl wir in den letzten Jahren eine Harmo­nisierung im Bereich der Sozialversicherung versucht haben – jetzt sage ich schon, mit dieser etwas unglücklichen Pensionsharmonisierungsreform auf der einen Seite –, hier wieder Insellösungen geschaffen werden, dass Sie, Herr Finanzminister, einer Lösung zustimmen, wo die BVA – mit weichem B – jetzt eine Sonderanstalt bildet, die auch die alten Pensionen weiterhin verwalten darf, obwohl die PVA – mit hartem P – das genau­so gut könnte und die richtigere Anstalt wäre, weil sie für die Zukunft nämlich nicht nur die alten Pensionen der Beamten verwalten und berechnen muss, sondern auch die neuen.

Dass Sie jetzt dieser Insellösung zustimmen, freut natürlich Herrn Neugebauer (Abg. Schöls: Nicht nur!), der da eine schwarze Anstalt für die Zukunft sicherstellen kann. (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Das Problem der Vergangenheit und der letzten Jahre, Herr Kollege Neugebauer, war doch Folgendes – reden wir doch Tacheles, Herr Kollege Neugebauer! –: Sie haben im Bereich der Beamtenversicherungsanstalt im Be­reich der Krankenversicherung eine Reihe von guten Risken für Ihre Versicherungsan-


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