Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
§ 12 samt Überschrift lautet wie folgt:
Personalvertretung
„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine rechtzeitige Ausschreibung von gemeinsamen Betriebsratswahlen zu einer einheitlichen Betriebsratskörperschaft vor Ablauf ihrer Funktionsperiode zu sorgen.“
*****
Der Hintergrund für den Antrag ist, dass die Betriebsrats- und Personalvertretungskörperschaften in der Phase des Aneinanderrückens in der derzeitigen Zusammensetzung noch längere Zeit beisammen sein wollen. Im Hinblick auf die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen bin ich davon überzeugt, dass diese Herausforderung angenommen und auch zu einem guten Ende geführt werden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
14.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fritz
Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der
Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz - BPAÜG) erlassen wird und
das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz
1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz,
das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden
(1409 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1467 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete
Gesetzesantrag wird wie folgt
geändert:
Art. 1
(Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) wird wie folgt geändert:
§ 12 samt Überschrift
lautet wie folgt:
Personalvertretung
„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsver-