Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 95

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 12 samt Überschrift lautet wie folgt:

Personalvertretung

„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsver­fassungsgesetz. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine rechtzeitige Ausschreibung von gemeinsamen Betriebsratswahlen zu einer einheitli­chen Betriebsratskörperschaft vor Ablauf ihrer Funktionsperiode zu sorgen.“

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Der Hintergrund für den Antrag ist, dass die Betriebsrats- und Personalvertretungskör­perschaften in der Phase des Aneinanderrückens in der derzeitigen Zusammensetzung noch längere Zeit beisammen sein wollen. Im Hinblick auf die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen bin ich davon überzeugt, dass diese Herausforderung ange­nommen und auch zu einem guten Ende geführt werden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

14.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öf­fentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz - BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsge­setz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1467 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag  wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) wird wie folgt geändert:

§ 12 samt Überschrift lautet wie folgt:

Personalvertretung

„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsver-


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