Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 94

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Die Auflage bei Wechsel in die Dienstordnung eine Dienstprüfung ablegen zu müssen, sollte auf die Fälle einer Änderung des Verwendungsbereiches eingeschränkt sein.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.

 


14.09.39

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen von Kollegin Hagenhofer an, dass die Zielsetzung, nämlich die Zusammenfassung in einer Servicestelle, noch dazu mit Dienststellen in allen Landeshauptstädten, ein ganz wichtiges Ziel ist, die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in einer Hand zu ha­ben.

Das geht übrigens auf einen Entschließungsantrag dieses Hauses aus dem Jah­re 2003 zurück, dem wir hier folgen. Ursprünglich war ja das Andocken an die Pensi­onsversicherungsanstalt vorgesehen, was aus verfassungsrechtlichen und organisato­rischen Gründen nicht möglich war, weil ja die Versicherungsanstalt öffentlich Bediens­teter über diese Meldeschienen, über das Datennetz schon verfügt und das nicht neu gestaltet werden muss.

Kollegin Hagenhofer, Sie unterliegen einem ganz fürchterlichen Fehler. Sie sagen, dass wir Beamte in das Sozialversicherungssystem „zwingen“. – Das ist falsch! Beim Andocken gilt folgender Grundsatz: Wer öffentlich-rechtlich Bediensteter – ist gleich Beamter – ist, bleibt es. (Abg. Hagenhofer: Aber mit einem anderen Gehalt!) Wer Ver­tragsbediensteter ist, bleibt es. (Abg. Hagenhofer: Aber mit einem anderen Gehalt!) Wer in ein neues System optieren möchte, der hat die Rahmenbedingungen des Sozi­alversicherungsrechtes ganz einfach auf sich zu nehmen.

Wir haben ja nach unserer Sitzung im Finanzausschuss weitere Gespräche mit dem Herrn Bundesminister und dem Herrn Staatssekretär geführt und haben im Wesent­lichen die zwei Fragen, die Sie angesprochen haben, auch geklärt: Es ist aus Gleich­heitsgründen notwendig, dass wir die Fünfjahres-Anrechnung, die für das gesamte So­zialversicherungswesen gilt, nicht für alle aufweichen. Man kann im Einzelfall aber sehr wohl bessere Anrechnungen durchführen. Das Zweite ist, wir haben auch klargestellt – dafür bin ich Ihnen, Herr Bundesminister Grasser, sehr dankbar –, dass die Grundaus­bildung des Bundes den Dienstprüfungen in der Sozialversicherung gleich gehalten wird.

Im Hinblick auf die Wünsche der Personalvertretung, der Betriebsräte in den beiden Häusern bringe ich gemeinsam mit dem Kollegen Fauland folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öf­fentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz - BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsge­setz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1467 der Bei­lagen)

 


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