Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 105

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Ich darf Sie ersuchen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in sei­nen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Ing. Kaipel, Kolleginnen und Kol­legen auch schriftlich überreicht, genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen; dem Stenographischen Protokoll wird er beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Kaipel und KollegInnen

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1418 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Ge­sellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1471 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Ziffer 1 lautet:

„1. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a neu eingefügt:

‚In den Beschaffungsgruppen gemäß § 1 Z 4. Reinigungsdienstleistungen für Ge­bäude, 5.b) Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen, 8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie, 9. Büro- und EDV-Verbrauchsma­terial, 10. Büromaschinen sowie deren Instandhaltung, 11. Papier, 12. Standardmöbel, Raumausstattung und -einrichtung, 14. Laborverbrauchsmaterial, Laborausstattung, 15. Pharma, medizintechnische Standardausrüstung und -geräte, medizinische Be­helfe, 17. Drucksachen, 18. Gebäudebewachung, 19. Lebensmittel für Großabnehmer, 20. Betriebsverpflegung, Essensbons, 21. Bekleidung, Flachwäsche, 22. Wäscherei, Miettextilien, 23. Chemische Mittel, Reinigungsmittel und ‑material, Lacke, Schmier­mittel, 25. Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und Maschinen, 24. Versicherung, 26. Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung und 27. Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren Instandhaltung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind (BGBl. II Nr. 208/2001 i.d.F. BGBl. II Nr. 213/2005), hat für die Bun­desbeschaffung GmbH und für den Bundesminister für Finanzen folgendes zu gelten:

Zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieter­struktur hat die Gesellschaft Leistungen in jenen Fällen, in denen dies in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Menge und Art der Leistung zweckmäßig ist, so auf NUTS 3 Region-Ebene auszuschreiben, dass sich nach Möglichkeit auch Kleinstbe­triebe an den Ausschreibungen beteiligen können (Eignungskriterien), wobei insbeson­dere auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht zu nehmen ist. Über die Aus­schreibungen in diesen Beschaffungsgruppen und deren Vergabe aufgeschlüsselt nach Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen und regionalem Standort der Ver­tragspartner hat der Bundesminister für Finanzen dem Nationalrat jährlich Bericht zu erstatten.’“

 


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