Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 110

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Wir wissen, die KMUs sind eine tragende Säule der österreichischen Wirtschaft. Es gibt in 150 000 Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern allein eine halbe Million Beschäftigte, und weitere eineinhalb Millionen Beschäftigte in insgesamt 215 000 Be­trieben. Mit der Gründung der Bundesbeschaffungsgesellschaft ist eine sehr sinnvolle, zentrale, effiziente und vor allem sparsame Einkaufslösung gefunden worden, aller­dings eben mit der Kritik der KMUs, dass sie über diese Bundesbeschaffungsgesell­schaft einen erschwerten Zugang zu Aufträgen im öffentlichen Bereich haben.

Wir erwarten, dass KMUs mit dieser Regelung, die wir heute beschließen, einen er­leichterten Zugang haben. Ich sage aber auch: auf sehr hohem Niveau, denn der Kontrollbericht hat gezeigt, dass 73 Prozent der Verträge sehr wohl mit KMUs abge­schlossen wurden. Wir verbessern – wie gesagt, auf sehr hohem Niveau – dieses Bun­desbeschaffungsgesellschafts-Gesetz jetzt noch einmal. – Danke. (Beifall bei den Frei­heitlichen BZÖ und der ÖVP.)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


14.48.56

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Strukturanpassungsge­setz 2006, in dem unter anderem auch die Protokollierung von Unternehmungen neu geregelt wird. Das ist notwendig geworden, weil es auch für kleinere Unternehmungen eine Option zur Protokollierung gibt. Deswegen wurde diese Regelung neu geschaffen.

Es ist so, dass den meisten ja bekannt sein wird, dass die Protokollierung eines Unter­nehmens natürlich auch in die Steuergesetzgebung beziehungsweise in die Gewinn­ermittlungsart eingreift.

Es gibt zwei Gewinnermittlungsarten: Den § 5 für die protokollierten Unternehmungen und den § 4 Abs.1. Deswegen war es notwendig, sich das etwas genauer anzuschau­en, und das hat man im Finanzausschuss auch gemacht, weil erstmalig in der Proto­kollierung auch eine Jahresumsatzgrenze von 400 000 € festgelegt wurde, welche dar­auf schließen lässt, dass alle Unternehmen, die mehr als 400 000 € Jahresumsatz ha­ben, zu protokollieren sind.

Das kann natürlich auf der einen Seite für klein- und mittelständische Unternehmen doch zu unbilligen Härten in der Einkommens- und Körperschaftssteuer führen, wenn etwa Grundstücke entnommen oder verändert werden oder unter Umständen auch bei Übergaben.

Deswegen haben wir im Finanzausschuss doch noch eine Änderung herbeiführen kön­nen, dass einerseits bestehenden Unternehmungen eine Übergangsfrist bis 2010 ein­geräumt wurde und andererseits für die neu zu begründenden Unternehmungen ver­schiedene Vorkehrungen getroffen werden können. Aber da wir heute – und das hat und auch der Herr Finanzminister mehrmals gesagt – allen Wert darauf legen, die Un­ternehmungen nicht zusätzlich zu belasten, war dieser Lösungsansatz eigentlich klar.

Ich möchte mich abschließend nochmals bei Günter Stummvoll und den Damen und Herren des Finanzausschusses dafür bedanken, dass sie sich um die Anliegen der kleinen und mittelständischen Unternehmen immer wieder sorgen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer. – Bitte.

 


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