Zum Beispiel zahlt ein Kleinverbraucher, der, sagen wir, 1000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, in Zukunft um das Dreifache mehr für diese aufzubringenden Mittel, während ein stromintensives Industrieunternehmen mit, sagen wir, 100 Millionen Kilowattstunden, um 33 Prozent weniger zahlen muss in absoluten Euro. – Ich gratuliere! Sonst regen Sie sich über jeden Cent auf, bei der Rezeptgebühr oder sonst irgendwo, wo man sich schon manchmal fragt: Wäre das nicht vielleicht doch eine angemessene Erhöhung?, aber da schlucken Sie das, ohne mit der Wimper zu zucken. Haben Sie das überhaupt gemerkt, was hier beschlossen wird? (Beifall bei den Grünen.)
Das bisherige Ökostromgesetz war ein gutes Gesetz, eine erfolgreiche Maßnahme, hat insbesondere im Bereich von Wind und Biomasse viele Erfolge in Österreich gebracht und für die Marktaufbereitung, für die Marktpenetration in diesen Frühstadien der Entwicklung etwas getan. In der Photovoltaik haben wir nichts getan, sonst hätten diese Firmen nicht 100 Prozent Exportanteil. Diesen Markt gibt es in Österreich nicht. Und jetzt fahren Sie dieses erfolgreiche Gesetz zurück – Sie, die Parlamentarier aus ÖVP, BZÖ und SPÖ! (Beifall bei den Grünen.)
15.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Dürfte ich um die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Altöltonne ersuchen. (Abgeordnete der Grünen tragen das Fass aus dem Saal.) – Danke sehr.
Nächster Redner ist
Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit:
4 Minuten. – Bitte.
16.00
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Van der Bellen, ich bin
schon einigermaßen überrascht, beziehungsweise bin ich das von Ihnen eigentlich
nicht gewohnt. Sie haben mehrfach, jetzt hier und auch gestern bei einer
Pressekonferenz, Unrichtiges, Unwahres von sich gegeben. (Abg. Sburny: Sicher
nicht!) Ich muss das wirklich auf das Entschiedenste zurückweisen. Ich bin
das von Ihnen normalerweise nicht gewohnt. (Präsident Dr. Khol übernimmt
wieder den Vorsitz.)
Sie behaupten hier allen Ernstes – nein, gestern haben
Sie es behauptet –, wir würden die Förderungen um 80 Prozent
kürzen. – Das ist einfach falsch! Sie können besser rechnen
als das, was Sie hier behaupten. (Abg. Dr. Van der Bellen: Um
wie viel kürzen Sie sie Ihrer Meinung nach?)
Faktum ist: Wir haben seit dem Jahr 2002 ein jährliches
Fördervolumen von 150 Millionen € aufgebaut und steigern dieses bis
zum Jahr 2011 auf 300 Millionen € jährlich, das heißt, das
Gesamtvolumen. Da all diese Anlagen in der Förderung auf etwa 13 Jahre
laufen, wird sich jetzt schon auf Grund der Verträge, die geschlossen worden
sind, Folgendes ergeben: Das wird 3 Milliarden € in der gesamten
Laufzeit ausmachen und wird sich durch dieses Gesetz sogar noch zusätzlich auf
4 Milliarden € erhöhen. Wo Sie da eine Kürzung um 80 Prozent erkennen
können, das müssen Sie mir zuerst einmal vorrechnen. (Abg. Dr. Van
der Bellen: „Reduziert“ habe ich gesagt!)
Sie behaupten, es gäbe keine Abnahmegarantie. – Das ist
falsch! Wenn Sie den Abänderungsantrag lesen, der verteilt
worden ist, dann werden Sie erkennen, dass es für die Anlagen, wenn die
Förderverträge ablaufen, weitere zwölf Jahre eine Abnahmegarantie gibt oder,
umgekehrt gesagt, für die Netzbetreiber beziehungsweise für die
Ökostromgesellschaft eine Abnahmepflicht gibt. Es ist unwahr, was
Sie hier der Bevölkerung zu erklären versuchen! (Abg. Sieber:
Unglaublich!)
Eines ist schon interessant: Sie haben eine einzelne Firma herausgegriffen. Ich freue mich über den Erfolg dieser Firma. Ich frage mich aber schon: Wenn diese Firma in Österreich nichts verkauft, dann müssen es andere sein, denn in der kurzen Laufzeit