Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 130

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Zum Beispiel zahlt ein Kleinverbraucher, der, sagen wir, 1000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, in Zukunft um das Dreifache mehr für diese aufzubringenden Mittel, wäh­rend ein stromintensives Industrieunternehmen mit, sagen wir, 100 Millionen Kilowatt­stunden, um 33 Prozent weniger zahlen muss in absoluten Euro. – Ich gratuliere! Sonst regen Sie sich über jeden Cent auf, bei der Rezeptgebühr oder sonst irgendwo, wo man sich schon manchmal fragt: Wäre das nicht vielleicht doch eine angemessene Er­höhung?, aber da schlucken Sie das, ohne mit der Wimper zu zucken. Haben Sie das überhaupt gemerkt, was hier beschlossen wird? (Beifall bei den Grünen.)

Das bisherige Ökostromgesetz war ein gutes Gesetz, eine erfolgreiche Maßnahme, hat insbesondere im Bereich von Wind und Biomasse viele Erfolge in Österreich gebracht und für die Marktaufbereitung, für die Marktpenetration in diesen Frühstadien der Ent­wicklung etwas getan. In der Photovoltaik haben wir nichts getan, sonst hätten diese Firmen nicht 100 Prozent Exportanteil. Diesen Markt gibt es in Österreich nicht. Und jetzt fahren Sie dieses erfolgreiche Gesetz zurück – Sie, die Parlamentarier aus ÖVP, BZÖ und SPÖ! (Beifall bei den Grünen.)

15.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Dürfte ich um die ordnungsgemäße Entsor­gung dieser Altöltonne ersuchen. (Abgeordnete der Grünen tragen das Fass aus dem Saal.) – Danke sehr.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.00.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Van der Bellen, ich bin schon einigermaßen überrascht, beziehungsweise bin ich das von Ihnen eigentlich nicht gewohnt. Sie ha­ben mehrfach, jetzt hier und auch gestern bei einer Pressekonferenz, Unrichtiges, Un­wahres von sich gegeben. (Abg. Sburny: Sicher nicht!) Ich muss das wirklich auf das Entschiedenste zurückweisen. Ich bin das von Ihnen normalerweise nicht gewohnt. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie behaupten hier allen Ernstes – nein, gestern haben Sie es behauptet –, wir würden die Förderungen um 80 Prozent kürzen. – Das ist einfach falsch! Sie können besser rechnen als das, was Sie hier behaupten. (Abg. Dr. Van der Bellen: Um wie viel kür­zen Sie sie Ihrer Meinung nach?)

Faktum ist: Wir haben seit dem Jahr 2002 ein jährliches Fördervolumen von 150 Millio­nen € aufgebaut und steigern dieses bis zum Jahr 2011 auf 300 Millionen € jährlich, das heißt, das Gesamtvolumen. Da all diese Anlagen in der Förderung auf etwa 13 Jahre laufen, wird sich jetzt schon auf Grund der Verträge, die geschlossen worden sind, Folgendes ergeben: Das wird 3 Milliarden € in der gesamten Laufzeit ausmachen und wird sich durch dieses Gesetz sogar noch zusätzlich auf 4 Milliarden € erhöhen. Wo Sie da eine Kürzung um 80 Prozent erkennen können, das müssen Sie mir zuerst einmal vorrechnen. (Abg. Dr. Van der Bellen: „Reduziert“ habe ich gesagt!)

Sie behaupten, es gäbe keine Abnahmegarantie. – Das ist falsch! Wenn Sie den Ab­änderungsantrag lesen, der verteilt worden ist, dann werden Sie erkennen, dass es für die Anlagen, wenn die Förderverträge ablaufen, weitere zwölf Jahre eine Abnahme­garantie gibt oder, umgekehrt gesagt, für die Netzbetreiber beziehungsweise für die Ökostromgesellschaft eine Abnahmepflicht gibt. Es ist unwahr, was Sie hier der Bevöl­kerung zu erklären versuchen! (Abg. Sieber: Unglaublich!)

Eines ist schon interessant: Sie haben eine einzelne Firma herausgegriffen. Ich freue mich über den Erfolg dieser Firma. Ich frage mich aber schon: Wenn diese Firma in Österreich nichts verkauft, dann müssen es andere sein, denn in der kurzen Laufzeit


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