Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 132

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Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, für diese Bemerkung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Ich bitte darum, kei­nen Beifall zu spenden!

Herrn Abgeordnetem Kopf erteile ich auch einen Ordnungsruf, und zwar für Telefonie­ren im Plenum. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Das war mir jetzt zwar weder akustisch noch inhaltlich nachvollziehbar, aber ich lasse mich nachher gerne aufklären.

Jedenfalls ist die Rechnung damit klargestellt. Da hilft es auch nicht, wenn die ÖVP alle schon in der Vergangenheit gewährten Förderungen mit dazuzählt. Eine Kürzung von Fördervolumen in einer Periode bleibt eine Kürzung!

Noch ein Detail aus der Fülle der Dinge, die ich jetzt eigentlich berichtigen müsste, Herr Abgeordneter Kopf. Sie haben sinngemäß gesagt, die Abnahmepflicht sei sowie­so toll ausgearbeitet.

Ich lese aus Ihrem eigenen Abänderungsantrag vor. Im § 10 lautet die Einleitung allei­ne schon: „Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, nach Maßgabe der zur Ver­fügung stehenden Fördermittel für Ökostromanlagen (...) abzunehmen.“ – Da haben Sie die erste Einschränkung drinnen. (Abg. Kopf: Das stimmt ja nicht! Falscher Para­graph!)

Um die Photovoltaik zu nennen. Ihr Abänderungsantrag lautet diesbezüglich: „Für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen besteht eine Abnahmepflicht (...) nur bis zum bundesweiten Gesamtausmaß von 15 MW.“ – Man könnte noch eine ganze Reihe von Formulierungen aus Ihrem eigenen Abänderungsantrag zitieren.

Fazit: Unter dem Strich bleibt dasselbe Bild. Es gab im Jahr 2004, als Sie das erste Mal Ihre Novelle vorgelegt haben, von allen Landeshauptleuten in der Landeshauptleu­tekonferenz laut und deutlich Kritik. Ich darf aus einer Stellungnahme der steirischen Landesregierung zitieren. Diese bedauerte im September 2004, dass das mit dem Ökostromgesetz bereits die zweite Unterbrechung einer ursprünglich als nachhaltig gedachten kontinuierlichen Entwicklung sei und dass dies im Übrigen eine unzumut­bare Belastung der Kleinverbraucher darstelle. Weiters werden die Deckelung und die Einsparung des Ökostromausbaus kritisiert.

Landesrat Plank, Ihrer Partei zuzurechnen, hat 2004 gesagt, dieses Gesetz wäre ein Todesstoß für Ökoenergie. Vor ein paar Wochen hat er das Ökostromgesetz schärfs­tens kritisiert, weil es zu einem Ausbaustopp der Öko-Energie und zu fehlender Pla­nungssicherheit für die Anlagenbetreiber komme. Das hat er mir im Übrigen am Freitag wieder bestätigt. In seinen Augen sei eine halbe Novelle keine Novelle und völlig unzu­reichend.

Nur damit die SPÖ auch an etwas erinnert wird: Ihr Parteivorsitzender Gusenbauer hat ebenfalls – im Dezember 2004 war das – gemeint, die SPÖ werde Kürzungen für die Förderung erneuerbarer Energie niemals zustimmen. – „Niemals“ ist halt bei der SPÖ in diesem Fall nicht so lange.

Das ist ein Gesetz, das rundherum von allen, die einigermaßen seriös am Ökostrom­ausbau interessiert sind oder darin tätig sind, kritisiert wird. Es führt nämlich dazu, dass der Ausbau, der aus wirtschaftspolitischen Gründen, vor allem aber aus umwelt- und klimaschutzpolitischen Gründen dringend notwendig ist, wie bereits ausgeführt wurde, verunmöglicht wird, weil ein seriöser Investor unter diesen Bedingungen kaum noch investieren kann – und das in Bereichen, die Ihrer eigenen Klientel ja nahe kommen.

Ist Ihnen, den Herren und Damen Vertretern und Vertreterinnen des Bauernbundes, bewusst, dass damit 90 Prozent weniger Biomasseanlagen gebaut werden können? Es


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