Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 145

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Dabei wurden die Bestimmungen zum Engpass-Management gegenüber der Regie­rungsvorlage beziehungsweise der Ausschussvorlage nochmals verbessert und der § 69a gestrichen, in dem es um die Stranded Costs geht, und ein Passus über Rück­forderungsmöglichkeiten dieser zu Unrecht gewährten Unterstützungen angefügt.

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Herr Präsident, ich bitte, diese beiden Abänderungsanträge mit in Verhandlung zu neh­men. – Danke.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Kopf, sind diese Abänderungsan­träge, die schriftlich verteilt wurden, den Fraktionen vorher zugestellt worden?

 


Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Die sind gestern den Fraktionen zuge­stellt worden – mit einer Korrektur nur einer Ziffernbezeichnung im Ökostromgesetz, die die Parlamentsdirektion verlangt hat und die jetzt noch gemacht wurde, und einer Korrektur sachlicher Art im Versorgungssicherheitsgesetz, die jetzt neu ist, wo es um diese Stranded-Costs-Regelung – also Streichung von § 69a – geht. Das ist die einzige Korrektur sachlicher Art – das andere ist die Korrektur einer Ziffernbezeichnung, die von der Parlamentsdirektion gewünscht wurde.

16.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich enunziere jetzt:

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006), in 1411 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes, 1452 der Beilagen, wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an alle Abgeordneten verteilt, jetzt in seinen Kernpunkten vom Abgeordneten Kopf erläutert, ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Des Weiteren: Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehörden­gesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wett­bewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006), in 1411 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes, 1452 der Beilagen, wurde ebenfalls gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt, in den Kernpunkten erläutert, ist hinrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidin­ger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirt­schafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsge­setz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungs-


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