Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Sburny eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und in seinen Kernpunkten auch erläutert. Ich lasse ihn daher gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen; er steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sburny, Kogler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Demokratiepaket für die Wirtschaftskammer eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 830/A der
Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird
Im Zuge der Bawag/ÖGB-Affäre wurde offensichtlich, wie
wichtig demokratische und von den jeweiligen Mitgliedern ausreichend
legitimierte Entscheidungsstrukturen innerhalb der sozialpartnerschaftlichen
Organisationen sind. Für gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft –
wie die Wirtschaftskammer – trifft dies in besonderem Maße zu.
Leider entspricht das Wahlrecht in der Österreichischen
Wirtschaftskammer keineswegs modernen demokratischen Standards:
Die wichtigsten Gremien der Wirtschaftskammer, die
Wirtschaftsparlamente, werden nicht direkt gewählt, sondern vollkommen
intransparent und mehrheitsverzerrend aus den Urwahlergebnissen der einzelnen
Fachgruppen hochgerechnet.
Die Spartenwahlkataloge werden nicht nach objektiven
Kriterien berechnet, sondern willkürlich festgelegt, wodurch das Wahlrecht Züge
eines „Ständewahlrechtes“ zugunsten der Banken und der Industrie hat.
Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und
Fachverbandsausschüsse erfolgt nach wie vor nicht nach Stimmen, sondern nach
Urwahl-Mandaten, wodurch sich zwischen den Branchen und zwischen den
Bundesländern extreme Verzerrungen ergeben und einzelne Stimmen mehr als 300
mal so viel wert sind wie andere.
Nach wie vor gibt es kein volles passives Wahlrecht für
alle Mitglieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Die
demokratischen Rechte (z.B. chinesischer UnternehmerInnen) werden davon
abhängig gemacht, ob im jeweiligen Herkunftsland demokratische
Interessenvertretungen existieren.
Das derzeitige Wahlrecht ist speziell für kleine
Fraktionen extrem schikanös und bürokratisch, da vor jeder Wahl auch die
bereits in den Wirtschaftsparlamenten vertretenen wahlwerbenden Gruppen
tausende Unterstützungserklärungen sammeln müssen.
Mit dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf wird an
diesem Demokratiedefizit bzw. an den oben erwähnten Missständen nichts
geändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert die erforderlichen
Schritte einzuleiten um das Wahlrecht der Wirtschaftskammer bezüglich folgender
demokratischer Mindesterfordernisse zu erweitern: