Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 211

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1. Direktwahl der Wirtschaftsparlamente mit eigenem Stimmzettel nach Verhältniswahl­recht, wobei die sieben Sparten jeweils „Wahlkreise“ bilden, deren Größe in einem nach objektiven Kriterien berechneten Spartenwahlkatalog genau festgelegt wird.

2. Objektive Berechnung des Spartenwahlkatalogs: Die Größen der Spartenvertre­tungen sowie der Spartenkonferenzen sollen zu 50 % von der jeweiligen Mitgliederzahl und zu 50 % von einem die „wirtschaftliche Bedeutung“ messenden Parameter (z.B. die Beschäftigtenzahl) abhängig sein.

3. Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und der Fachverbandsausschüsse soll künftig landes- bzw. bundesweit nach Stimmanteil erfolgen.

4. Volles und bedingungsloses passives Wahlrecht für alle Wirtschaftskammer-Mit­glieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.

5. Entbürokratisierung der Wirtschaftskammer: Ersatzlose Abschaffung der Unterstüt­zungserklärungen für jene wahlwerbenden Gruppen, die bereits in den Wirtschaftspar­lamenten vertreten sind.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.04.39

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Wirtschaftskammerorganisation erfreut sich bei ihren 350 000 Mitgliedern einer ganz besonders hohen Akzeptanz. Das wird immer wieder abgetestet: Bei Befragungen der Mitglieder sind weit über 70, fast 80 Prozent der Mitglieder mit dieser Organisation zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist ja auch kein Wunder: Die Wirtschaftskammerorganisation ist höchst wirkungs­voll in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder – und sie passt sich in ihren Struk­turen auch regelmäßig und konsequent den notwendigen Erfordernissen an. So ge­schehen im Jahre 2000, als sich bei einer ersten Reform, die Präsident Leitl damals in der Wirtschaftskammer initiiert und auch durchgezogen hat, die Mitglieder immerhin einer 30-prozentigen Senkung ihrer Beiträge erfreuen durften – und das bei einer gleichzeitig deutlichen Steigerung der Leistungen dieser Organisation. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, alle fünf Jahre vor der jeweiligen Wahl zur Wirtschaftskam­mer und ihren Gremien ist ein Katalog für die Fachorganisationsstruktur vom Wirt­schaftsparlament zu beschließen. Man kann sich natürlich vorstellen, dass eine Orga­nisation, die in der Breite mit 128 Fachorganisationen aufgestellt ist, so wie jede Orga­nisation ein gewisses Beharrungsvermögen hat: in ihren alten Strukturen. – Mit diesem Gesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzung dafür, dass der Kammerorganisation auf­erlegt wird, vor diesem alle fünf Jahre stattfindenden Beschluss ihre Organisations­struktur zu überprüfen und sich zu überlegen, ob sie tatsächlich noch die realen Wirt­schaftsstrukturen draußen in ihren Strukturen abbildet.

Das geschieht schlicht und einfach in der Weise, dass man sich die Mitgliederzahlen anschaut, verschiedene andere Parameter, die wirtschaftliche Bedeutung der einzel­nen Branchen und so weiter, um dann feststellen zu können, ob es für diese oder jene Branche weiterhin eine eigene Fachorganisationsstruktur geben soll, ob sie allenfalls mit einer anderen zusammengelegt werden soll oder ob selbstverständlich auch neue entstehen sollen, weil ja auch neue Branchen entstehen.

 


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