1. Direktwahl der Wirtschaftsparlamente mit eigenem
Stimmzettel nach Verhältniswahlrecht, wobei die sieben Sparten jeweils
„Wahlkreise“ bilden, deren Größe in einem nach objektiven Kriterien berechneten
Spartenwahlkatalog genau festgelegt wird.
2. Objektive Berechnung des Spartenwahlkatalogs: Die
Größen der Spartenvertretungen sowie der Spartenkonferenzen sollen zu
50 % von der jeweiligen Mitgliederzahl und zu 50 % von einem die
„wirtschaftliche Bedeutung“ messenden Parameter (z.B. die
Beschäftigtenzahl) abhängig sein.
3. Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und der
Fachverbandsausschüsse soll künftig landes- bzw. bundesweit nach Stimmanteil
erfolgen.
4. Volles und bedingungsloses passives Wahlrecht für alle
Wirtschaftskammer-Mitglieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.
5. Entbürokratisierung der Wirtschaftskammer: Ersatzlose
Abschaffung der Unterstützungserklärungen für jene wahlwerbenden Gruppen, die
bereits in den Wirtschaftsparlamenten vertreten sind.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.04
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Wirtschaftskammerorganisation erfreut sich bei ihren 350 000 Mitgliedern einer ganz besonders hohen Akzeptanz. Das wird immer wieder abgetestet: Bei Befragungen der Mitglieder sind weit über 70, fast 80 Prozent der Mitglieder mit dieser Organisation zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist ja auch kein Wunder: Die Wirtschaftskammerorganisation ist höchst wirkungsvoll in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder – und sie passt sich in ihren Strukturen auch regelmäßig und konsequent den notwendigen Erfordernissen an. So geschehen im Jahre 2000, als sich bei einer ersten Reform, die Präsident Leitl damals in der Wirtschaftskammer initiiert und auch durchgezogen hat, die Mitglieder immerhin einer 30-prozentigen Senkung ihrer Beiträge erfreuen durften – und das bei einer gleichzeitig deutlichen Steigerung der Leistungen dieser Organisation. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, alle fünf Jahre vor der jeweiligen Wahl zur Wirtschaftskammer und ihren Gremien ist ein Katalog für die Fachorganisationsstruktur vom Wirtschaftsparlament zu beschließen. Man kann sich natürlich vorstellen, dass eine Organisation, die in der Breite mit 128 Fachorganisationen aufgestellt ist, so wie jede Organisation ein gewisses Beharrungsvermögen hat: in ihren alten Strukturen. – Mit diesem Gesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzung dafür, dass der Kammerorganisation auferlegt wird, vor diesem alle fünf Jahre stattfindenden Beschluss ihre Organisationsstruktur zu überprüfen und sich zu überlegen, ob sie tatsächlich noch die realen Wirtschaftsstrukturen draußen in ihren Strukturen abbildet.
Das geschieht schlicht und einfach in der Weise, dass man sich die Mitgliederzahlen anschaut, verschiedene andere Parameter, die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Branchen und so weiter, um dann feststellen zu können, ob es für diese oder jene Branche weiterhin eine eigene Fachorganisationsstruktur geben soll, ob sie allenfalls mit einer anderen zusammengelegt werden soll oder ob selbstverständlich auch neue entstehen sollen, weil ja auch neue Branchen entstehen.