Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 269

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Wir haben – das hat ja schon mein Kollege Eder deutlich dargelegt – in Österreich lei­der keine Eisenbahnbehörde so wie in der Schweiz oder in Deutschland, sondern im Ministerium nur eine viel zu kleine Fachabteilung. – Das ist der zweite wesentliche Kritikpunkt.

Der dritte wesentliche Kritikpunkt ist folgender: Diese Eisenbahngesetzgebung verleiht den Gütern Priorität, indem sie dem Güterverkehr außerhalb der Stoßzeiten Trassen vorrangig zur Verfügung stellt. Der Taktverkehr für die Personen, für die Menschen ist nachrangig. (Abg. Wittauer: Das ist nicht richtig!) – Ja, das ist so! Ich habe dazu ge­nügend Informationen von Seiten der ÖBB bekommen. Ich berufe mich auf Informatio­nen von Seiten der ÖBB, und dort steht das so drinnen. – Das ist der dritte Kritikpunkt. (Abg. Wittauer: Die Informationen gibt sie sich selbst! Das stimmt nicht!)

Der vierte Kritikpunkt ist, dass es dieses Eisenbahngesetz erleichtert, Regionalbahnen einzustellen. Ich weiß, die Landeshauptleute müssen nach wie vor gehört werden. Nur: Das Hören ist ein schwächerer Einbindungsfaktor als das, was jetzt besteht. Ich sehe nicht ein, dass die Finanz- und Strukturprobleme der ÖBB insgesamt darin münden, dass man Regionalbahnen einfach mehr oder weniger aufgibt und man es noch dazu Privaten unter diesen von Ihnen gestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr stark erschwert, dann solche gefährdeten Bahnen zu übernehmen und weiter zu betrei­ben.

Ich habe auf Grund des Zeitmangels leider nicht mehr die Gelegenheit, Ihnen mehr als diese vier Hauptkritikpunkte darzulegen. Es ist klar, dass wir deshalb diese Struktur­reform ablehnen, aber dem vorliegenden Verkehrs-Arbeitsinspektorat-Verbesserungs­gesetz, wie ich es jetzt aus dem Ärmel geschüttelt nenne, sehr wohl zustimmen.

Wie gesagt: Schade, eine Chance verpasst! Aber diesem Verkehrsminister, diesem Herrn Minister Gorbach, ist leider nichts anderes zuzutrauen gewesen als diese Vari­ante einer mangelhaften Umsetzung einer EU-Richtlinie. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der in seinen Kernpunkten ausreichend erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde ist ausreichend kommentiert und steht mit in Verhandlung, wird gemäß § 43 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes an die Abgeordneten verteilt und dem Steno­graphischen Protokoll beigegeben.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht über die Regierungsvorlage 1412 d.B.: Bun­desgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bun­desgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert wer­den (1501 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

1. In Z.12 lautet §12 Abs. 3 Z. 3a:

„die Entscheidung über Anträge nach §§ 14a, 14c, 14d, §28 Abs.1 und §28 Abs.2“

 


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