Wir haben – das hat ja schon mein Kollege Eder deutlich dargelegt – in Österreich leider keine Eisenbahnbehörde so wie in der Schweiz oder in Deutschland, sondern im Ministerium nur eine viel zu kleine Fachabteilung. – Das ist der zweite wesentliche Kritikpunkt.
Der dritte wesentliche Kritikpunkt ist folgender: Diese
Eisenbahngesetzgebung verleiht den Gütern Priorität, indem sie dem Güterverkehr
außerhalb der Stoßzeiten Trassen vorrangig zur Verfügung stellt. Der
Taktverkehr für die Personen, für die Menschen ist nachrangig. (Abg. Wittauer:
Das ist nicht richtig!) – Ja, das ist so! Ich habe dazu genügend
Informationen von Seiten der ÖBB bekommen. Ich berufe mich auf Informationen
von Seiten der ÖBB, und dort steht das so drinnen. – Das ist der dritte
Kritikpunkt. (Abg. Wittauer: Die Informationen gibt sie sich selbst!
Das stimmt nicht!)
Der vierte Kritikpunkt ist, dass es dieses Eisenbahngesetz erleichtert, Regionalbahnen einzustellen. Ich weiß, die Landeshauptleute müssen nach wie vor gehört werden. Nur: Das Hören ist ein schwächerer Einbindungsfaktor als das, was jetzt besteht. Ich sehe nicht ein, dass die Finanz- und Strukturprobleme der ÖBB insgesamt darin münden, dass man Regionalbahnen einfach mehr oder weniger aufgibt und man es noch dazu Privaten unter diesen von Ihnen gestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr stark erschwert, dann solche gefährdeten Bahnen zu übernehmen und weiter zu betreiben.
Ich habe auf Grund des Zeitmangels leider nicht mehr die Gelegenheit, Ihnen mehr als diese vier Hauptkritikpunkte darzulegen. Es ist klar, dass wir deshalb diese Strukturreform ablehnen, aber dem vorliegenden Verkehrs-Arbeitsinspektorat-Verbesserungsgesetz, wie ich es jetzt aus dem Ärmel geschüttelt nenne, sehr wohl zustimmen.
Wie gesagt: Schade, eine Chance verpasst! Aber diesem Verkehrsminister, diesem Herrn Minister Gorbach, ist leider nichts anderes zuzutrauen gewesen als diese Variante einer mangelhaften Umsetzung einer EU-Richtlinie. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der in seinen Kernpunkten ausreichend erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde ist ausreichend kommentiert und steht mit in Verhandlung, wird gemäß § 43 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes an die Abgeordneten verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigegeben.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, eingebracht im Zuge der
Debatte über den Ausschussbericht über die Regierungsvorlage 1412 d.B.:
Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und
das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“
geändert werden (1501 d.B.)
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Das im Titel genannte
Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
1. In Z.12 lautet §12
Abs. 3 Z. 3a:
„die Entscheidung über
Anträge nach §§ 14a, 14c, 14d, §28 Abs.1 und §28 Abs.2“