Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 271

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sierungsplans und vor der endgültigen Stillegungs-Entscheidung über mehrere Jahre nachweislich keine oder viel zu wenig Frequenz bzw. Nachfrage nach Trassenzuwei­sung bestehen.

Der Revitalisierungsplan muss entsprechend auch in den Voraussetzungen für eine Einstellung berücksichtigt werden.

Zu Ziffer 2, Sicherheitsempfehlungen:

Das  – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen – die Sicherheitsbehörde (!) bei ihren Vorschreibungen Aufwand und Nutzen abwägen soll, ist weder deren Aufgabe noch im Interesse der Sicherheit im Schienenverkehr. Anstelle dieser fragwürdigen Abwägung, ob Sicherheit etwas kosten darf, die tendenziell in riskante Missstände wie derzeit be­reits beim Lkw-Verkehr führt, muss diese Abwägung die letztentscheidende Behörde treffen.

Zu Ziffer 3a, Zuverlässigkeit:

Die Regierungsvorlage würde hier eine Abschwächung des geltenden Gesetzes brin­gen. Auch für sich alleine noch „nicht schwerwiegende“ Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards – etwa Mängel bei Ausbildung, Ausrüstung oder Einhaltung von Ar­beits- und Pausenzeiten – können bei wiederholtem oder gar regelmäßigem Auftreten ebenfalls schwere Sicherheitsrisken wie derzeit im Lkw-Verkehr mit sich bringen. Deshalb ist der bisherige Gesetzestext beizubehalten.

Zu Ziffer 3e, Parteistellung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats:

Die in der Regierungsvorlage angestrebte Übertragung von Aufgaben, die mit gutem Grund beim Verkehrs-Arbeitsinspektorat angesiedelt sind, zu Gutachtern, die im Auf­trag des Genehmigungswerbers „gutachten“, widerspricht dem Sinn eines unabhängi­gen Verkehrs-Arbeitsinspektorats, daher hat dessen Parteistellung aufrecht zu bleiben. Dies ist nicht nur im Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz klarzustellen, sondern auch im Eisenbahngesetz selbst.

Zu Ziffer 3f, Priorisierung bei Trassenknappheit:

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einschränkung des Vorrangs des Perso­nenverkehrs auf „Hauptverkehrszeiten“ stünde durchgängigen Taktverkehrssystemen im Weg und ist außerdem unbestimmt, da er den Begriff der Hauptverkehrszeit weder definiert noch jemand bestimmt, der für diese Definition zuständig wäre.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


21.01.23

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Eder und Frau Abgeordnete Moser, das Erste, womit Sie sich beschäftigen, ist nicht der Inhalt, sondern der Umstand, ob der Ver­kehrsminister da ist oder ob er nicht da ist. Er wird durch den Staatssekretär gut ver­treten. Also was für ein Problem gibt es? Die Antworten, die Sie brauchen, bekommen Sie. Und ich glaube, die Inhalte sind allemal wichtiger als der Rest. (Zwischenruf des Abg. Marizzi.) – Herr Abgeordneter Marizzi, Sie sind in diesem Fall jetzt nicht gefragt!

Wenn Frau Abgeordnete Moser sagt, Güterverkehr komme vor Personenverkehr, dann sage ich dazu: Schrecklich! Güterverkehr kommt vor Personenverkehr in den Nachtzei­ten, wenn vielleicht drei, vier Leute im Zug sitzen, dann muss man eine Priorität setzen.


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