sierungsplans und vor
der endgültigen Stillegungs-Entscheidung über mehrere Jahre nachweislich keine
oder viel zu wenig Frequenz bzw. Nachfrage nach Trassenzuweisung bestehen.
Der
Revitalisierungsplan muss entsprechend auch in den Voraussetzungen für eine
Einstellung berücksichtigt werden.
Zu Ziffer 2,
Sicherheitsempfehlungen:
Das – wie in der
Regierungsvorlage vorgesehen – die Sicherheitsbehörde (!) bei ihren
Vorschreibungen Aufwand und Nutzen abwägen soll, ist weder deren Aufgabe noch
im Interesse der Sicherheit im Schienenverkehr. Anstelle dieser fragwürdigen
Abwägung, ob Sicherheit etwas kosten darf, die tendenziell in riskante
Missstände wie derzeit bereits beim Lkw-Verkehr führt, muss diese Abwägung die
letztentscheidende Behörde treffen.
Zu Ziffer 3a,
Zuverlässigkeit:
Die Regierungsvorlage
würde hier eine Abschwächung des geltenden Gesetzes bringen. Auch für sich
alleine noch „nicht schwerwiegende“ Verstöße gegen Arbeits- und
Sozialstandards – etwa Mängel bei Ausbildung, Ausrüstung oder Einhaltung von
Arbeits- und Pausenzeiten – können bei wiederholtem oder gar regelmäßigem
Auftreten ebenfalls schwere Sicherheitsrisken wie derzeit im Lkw-Verkehr mit
sich bringen. Deshalb ist der bisherige Gesetzestext beizubehalten.
Zu Ziffer 3e,
Parteistellung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats:
Die in der
Regierungsvorlage angestrebte Übertragung von Aufgaben, die mit gutem Grund
beim Verkehrs-Arbeitsinspektorat angesiedelt sind, zu Gutachtern, die im Auftrag
des Genehmigungswerbers „gutachten“, widerspricht dem Sinn eines unabhängigen
Verkehrs-Arbeitsinspektorats, daher hat dessen Parteistellung aufrecht zu
bleiben. Dies ist nicht nur im Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz klarzustellen,
sondern auch im Eisenbahngesetz selbst.
Zu Ziffer 3f,
Priorisierung bei Trassenknappheit:
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einschränkung des Vorrangs des Personenverkehrs auf „Hauptverkehrszeiten“ stünde durchgängigen Taktverkehrssystemen im Weg und ist außerdem unbestimmt, da er den Begriff der Hauptverkehrszeit weder definiert noch jemand bestimmt, der für diese Definition zuständig wäre.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
21.01
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Eder und Frau Abgeordnete Moser, das Erste, womit Sie sich beschäftigen, ist nicht der Inhalt, sondern der Umstand, ob der Verkehrsminister da ist oder ob er nicht da ist. Er wird durch den Staatssekretär gut vertreten. Also was für ein Problem gibt es? Die Antworten, die Sie brauchen, bekommen Sie. Und ich glaube, die Inhalte sind allemal wichtiger als der Rest. (Zwischenruf des Abg. Marizzi.) – Herr Abgeordneter Marizzi, Sie sind in diesem Fall jetzt nicht gefragt!
Wenn Frau Abgeordnete Moser sagt, Güterverkehr komme vor Personenverkehr, dann sage ich dazu: Schrecklich! Güterverkehr kommt vor Personenverkehr in den Nachtzeiten, wenn vielleicht drei, vier Leute im Zug sitzen, dann muss man eine Priorität setzen.