subsidiärer
Schutz zukommt, so muss eine Familienzusammenführung ermöglicht werden.
3. Rückführungen
(Abschiebungen) in den zuständigen Mitgliedstaat sollen nur unter Beachtung des
Grundrechtes auf Menschenwürde (Art 3 EMRK) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
durchgeführt werden. Eine Abschiebung darf überhaupt nur erwogen werden, wenn
es klare Indizien gibt, dass eine freiwillige Ausreise des/der Betroffenen in
den zuständigen Mitgliedstaat nicht zu erwarten ist.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
1. Die Frau
Bundesministerin für Inneres möge beim nächsten Ratstreffen am 1/2.6.2006 die
UNHCR-Evaluierung von Dublin II zur Sprache bringen.
2. Darüber hinaus möge
sich die Frau Bundesministerin dafür einsetzen, dass anschließend ein Auftrag
an die EU-Kommission ergeht, einen Vorschlag für eine Änderung von Dublin II in
enger Anlehnung an den Bericht von UNHCR zu erstellen.
3. Die
Bundesministerin für Inneres möge folgende Eckpunkte dabei von österreichischer
Seite (nachweislich) in die Debatte einbringen:
Die Geltung der
Aufnahmebedingungen für AsylwerberInnen auch im sog. Dublinverfahren ist
sicherzustellen. Freiheitsentzug in Schubhaft darf während des Asylverfahrens
nur in begründeten Einzelfällen verhängt werden.
Die Geltung der
Kinderrechtskonvention, indem eine Inhaftierung von Minderjährigen zu Zwecken
der Abschiebung verboten wird, ist sicherzustellen.
Die Geltung der
Kinderrechtskonvention, indem das Wohl des Kindes in jedem Fall Priorität hat,
ist sicherzustellen. Der Familienbegriff der Verordnung ist zu erweitern auf
LebenspartnerInnen und sonstige abhängige Angehörige. Eine Formulierung, wonach
die Familienbande kann auch erst nach Betreten der Eurropäischen Union
entstanden sein kann, ist in die Verordnung aufzunehmen.
Falls AsylwerberInnen
(in begründeten Ausnahmefällen) in Schubhaft gehalten werden, muss Zugang zu
unabhängiger und kostenloser Rechtsberatung sichergestellt sein.
4. Die
Bundesministerin für Inneres möge einen Änderungsvorschlag zum Fremdenrechtspaket
vorlegen, der den europarechtlichen und grundrechtlichen Vorgaben auch in
Österreich wieder Rechnung trägt.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.
13.17
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Leider ist Herr Kollege Gusenbauer nicht da (Abg. Steibl: Wie so oft!), sonst könnten wir ihn aufklären, aber vielleicht kann es ihm Herr Cap ausrichten: Saisonniers gibt es in Österreich seit 1993. Saisonniers sind deshalb eingeführt worden, weil es für den Bereich der Erntehelfer und für Saisonbetriebe im Tourismus zu wenig österreichische Arbeitskräfte gegeben