Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 77

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subsidiärer Schutz zukommt, so muss eine Familienzusammenführung ermöglicht wer­den.

3. Rückführungen (Abschiebungen) in den zuständigen Mitgliedstaat sollen nur unter Beachtung des Grundrechtes auf Menschenwürde (Art 3 EMRK) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durchgeführt werden. Eine Abschiebung darf überhaupt nur erwogen werden, wenn es klare Indizien gibt, dass eine freiwillige Ausreise des/der Betroffenen in den zuständigen Mitgliedstaat nicht zu erwarten ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Frau Bundesministerin für Inneres möge beim nächsten Ratstreffen am 1/2.6.2006 die UNHCR-Evaluierung von Dublin II zur Sprache bringen.

2. Darüber hinaus möge sich die Frau Bundesministerin dafür einsetzen, dass anschließend ein Auftrag an die EU-Kommission ergeht, einen Vorschlag für eine Änderung von Dublin II in enger Anlehnung an den Bericht von UNHCR zu erstellen.

3. Die Bundesministerin für Inneres möge folgende Eckpunkte dabei von öster­reichischer Seite (nachweislich) in die Debatte einbringen:

Die Geltung der Aufnahmebedingungen für AsylwerberInnen auch im sog. Dublin­verfahren ist sicherzustellen. Freiheitsentzug in Schubhaft darf während des Asyl­verfahrens nur in begründeten Einzelfällen verhängt werden.

Die Geltung der Kinderrechtskonvention, indem eine Inhaftierung von Minderjährigen zu Zwecken der Abschiebung verboten wird, ist sicherzustellen.

Die Geltung der Kinderrechtskonvention, indem das Wohl des Kindes in jedem Fall Priorität hat, ist sicherzustellen. Der Familienbegriff der Verordnung ist zu erweitern auf LebenspartnerInnen und sonstige abhängige Angehörige. Eine Formulierung, wonach die Familienbande kann auch erst nach Betreten der Eurropäischen Union entstanden sein kann, ist in die Verordnung aufzunehmen.

Falls AsylwerberInnen (in begründeten Ausnahmefällen) in Schubhaft gehalten werden, muss Zugang zu unabhängiger und kostenloser Rechtsberatung sichergestellt sein.

4. Die Bundesministerin für Inneres möge einen Änderungsvorschlag zum Fremden­rechtspaket vorlegen, der den europarechtlichen und grundrechtlichen Vorgaben auch in Österreich wieder Rechnung trägt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

 


13.17.28

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Leider ist Herr Kollege Gusenbauer nicht da (Abg. Steibl: Wie so oft!), sonst könnten wir ihn aufklären, aber vielleicht kann es ihm Herr Cap ausrichten: Saisonniers gibt es in Österreich seit 1993. Saisonniers sind deshalb eingeführt worden, weil es für den Bereich der Erntehelfer und für Saisonbetriebe im Tourismus zu wenig österreichische Arbeitskräfte gegeben


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