Diese
Durchgriffsmöglichkeit des Richters auf eine Person, der ein Sachwalter
bestellt ist, ist nicht gerechtfertigt: Zum einen ist es für einen uU bereits
seit Jahren mit der jeweiligen Person zusammenarbeitenden Sachwalter ungleich
einfacher, aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des
Einzelfalls eine sachgerechte Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung
zur medizinischen Behandlung zu treffen. Zum anderen ist die
Durchgriffsmöglichkeit des Gerichts nicht erforderlich, weil es immer noch über
die Möglichkeit einer Abberufung des Sachwalters und der Neubestellung einer
anderen Person als Sachwalter verfügt.
Schließlich ist so ein
direkter Durchgriff auch systemwidrig und stammt noch aus der Verflechtung des
Sachwalterschaftsrechts mit dem Kindschaftsrecht, deren Entkoppelung ja genau
durch die gegenständliche Novelle erfolgen soll.
Aus diesen
Überlegungen ist auf die direkte Durchgriffsmöglichkeit des Gerichts bei einer
verweigerten Zustimmung des Sachwalters zu einer medizinischen Behandlung zu
verzichten.
Artikel X:
Zu § 4
Abs. 2:
Die Novelle formuliert
die Umsetzung der Höchstzahlen ausgesprochen „weich“, demnach „sollen tunlichst
alle Sachwalter diese Voraussetzungen erfüllen“. Tatsächlich ist im Sinne eines
höchstmöglichen Schutzes und zur Wahrnehmung des Wohls der Pflegebefohlenen
erforderlich, dass die Umsetzung der Höchstzahlen verpflichtend erfolgt, daher
ist eine entsprechend „starke“ Formulierung zu bevorzugen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
14.36
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Normalerweise lobe ich im Plenum nicht die Beamten, weil ich finde, dass es Pflicht der Beamten ist, genauso wie es unsere Pflicht ist, ordentliche Arbeit zu leisten. Aber in diesem Fall möchte ich mich schon bei den Beamten des Justizministeriums bedanken, weil sie wirklich teilweise über ihren Schatten gesprungen sind. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Sektionschef Dr. Hopf, der die Anlaufstelle für die geballten Interventionen, die im Zusammenhang mit dieser Gesetzwerdung vorgebracht wurden, war.
Ich bin wirklich allen in dieser Abteilung Tätigen sehr dankbar dafür, dass sie so viel Verständnis für unser Anliegen gezeigt haben und daran mitgewirkt haben, dass es so geworden ist, wie es jetzt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir betreten nämlich mit diesem Gesetz in vielen Bereichen Neuland. Wir schaffen Bestimmungen, die es bisher nicht gegeben hat. Wir sind Vorreiter in Europa in manchen Bereichen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde.
Ich freue mich auch darüber, dass diese Materie von allen Parteien mitgetragen wird. Die üblichen Auseinandersetzungen, die Streitereien haben bei diesem Gesetz völlig gefehlt. Grundlage jeder Debatte war: Wie können wir die Situation der Betroffenen verbessern? Wie können wir ihre Rechte stärken? Und wie können wir das System der Sachwalterschaft auf eine bessere Grundlage stellen? – Es war wirklich eine sehr, sehr angenehme Zusammenarbeit.