Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 52

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davon halten. Ich habe mit Oberlandesgerichtspräsidenten, mit Landesgerichts­präsiden­ten, mit Justizwachebeamten und so weiter gesprochen und habe immer nur gehört, dass die bisherige Organisation nicht zufrieden stellend ist, weil es eine zer­splitterte Entscheidungskompetenz gibt, die nicht befriedigend ist.

Ich habe immer wieder gehört, dass eine Änderung dringend notwendig ist, aber wie diese Änderung aussehen soll, darüber waren sich die verschiedenen Personen nicht ganz einig. Alle wollten aber, dass die Kompetenzen der Anstalten, also der ersten Instanz sozusagen, ausgeweitet werden. Alle wollten auch eine Direktion für den Strafvollzug haben, aber manche wollten eine Direktion als eigene Organisation haben, manche wollten, dass diese Direktion im Justizministerium eingegliedert wird. Ich selbst neige dazu, habe das auch in den Beratungen immer gesagt, und wollte, dass die Direktion im Justizministerium angesiedelt ist, aber die Fachleute haben mit dem Hinweis argumentiert, dass eigentlich keine operativen Organisationsstellen im Justiz­ministerium sein sollen; außerdem würde dann die Generaldirektion im Justizminis­terium erste und letzte Instanz sein. Das heißt, es gäbe keinen Instanzenzug.

Die wünschenswerte Alternative, die Kompetenz der Anstalten auszubauen und damit auch einen Instanzenzug zu schaffen, war offensichtlich nicht möglich. Dafür müsste man die Dienstbehören mit eigenem Budget und verschiedenen anderen Ressourcen erst ausstatten. Wir haben aber jetzt einen Entschließungsantrag gefasst, in dem die Frau Justizminister aufgefordert wird, den von uns allen gewünschten Weg weiterzu­gehen und zu überlegen, wie den Anstalten mehr Kompetenzfülle zugeordnet werden kann, sodass später vielleicht auch einmal über die Variante Generaldirektion im Justiz­ministerium – Anstalten erste Instanz gesprochen werden kann.

Wir blicken dem mit Spannung entgegen, was uns die Frau Justizministerin einmal vorlegen wird, und stimmen diesem Gesetz zu. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Mag. Gastin­ger. – Bitte.

 


15.43.17

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Über den Strafvollzug ganz generell könnten wir, glaube ich, alle miteinander stundenlang reden. Ich glaube, das ist auch das, was Frau Abgeordnete Stoisits gemeint hat.

Bei diesem Gesetzesvorhaben, das hier zur Abstimmung gelangen soll, handelt es sich um eine Organisationsänderung, die dringend notwendig war. Als ich vor zwei Jahren dieses Amt übernommen habe, habe ich gesehen, dass die größten Probleme in meinem Ressort sicherlich jene im Strafvollzug waren. Wie Sie alle wissen, hatten wir den höchsten Häftlingsstand – however –, einen sehr geringen Personalstand, Über­belag, wenig Haftraumkapazitäten. Ich habe eine Organisation vorgefunden, in der Dienst- und Fachaufsicht nicht in einer Hand waren, was natürlich auch im Organi­sationsablauf zu Problemen geführt hat, vor allem auch deshalb, weil es Schnitt­stellenproblematiken gegeben hat und die Entscheidungsabläufe vor allem auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justizwache, aber auch im Nicht-Exekutiv­bereich nicht klar nachvollziehbar waren.

Das war auch der Grund dafür, dass ich der Forderung, die zuerst von der Personal­vertretung erfolgt ist, also sowohl vom Justizwachebereich als auch vom Nicht-Exekutivbereich, dass man Dienstaufsicht und Fachaufsicht doch zusammenführen möge, sehr gerne gefolgt bin. Ich habe diesbezüglich ein Projekt im Justizministerium


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