davon halten. Ich
habe mit Oberlandesgerichtspräsidenten, mit Landesgerichtspräsidenten, mit
Justizwachebeamten und so weiter gesprochen und habe immer nur gehört, dass die
bisherige Organisation nicht zufrieden stellend ist, weil es eine zersplitterte
Entscheidungskompetenz gibt, die nicht befriedigend ist.
Ich habe immer
wieder gehört, dass eine Änderung dringend notwendig ist, aber wie diese
Änderung aussehen soll, darüber waren sich die verschiedenen Personen nicht
ganz einig. Alle wollten aber, dass die Kompetenzen der Anstalten, also der
ersten Instanz sozusagen, ausgeweitet werden. Alle wollten auch eine Direktion
für den Strafvollzug haben, aber manche wollten eine Direktion als eigene
Organisation haben, manche wollten, dass diese Direktion im Justizministerium
eingegliedert wird. Ich selbst neige dazu, habe das auch in den Beratungen
immer gesagt, und wollte, dass die Direktion im Justizministerium angesiedelt
ist, aber die Fachleute haben mit dem Hinweis argumentiert, dass eigentlich
keine operativen Organisationsstellen im Justizministerium sein sollen;
außerdem würde dann die Generaldirektion im Justizministerium erste und letzte
Instanz sein. Das heißt, es gäbe keinen Instanzenzug.
Die wünschenswerte
Alternative, die Kompetenz der Anstalten auszubauen und damit auch einen
Instanzenzug zu schaffen, war offensichtlich nicht möglich. Dafür müsste man
die Dienstbehören mit eigenem Budget und verschiedenen anderen Ressourcen erst
ausstatten. Wir haben aber jetzt einen Entschließungsantrag gefasst, in dem die
Frau Justizminister aufgefordert wird, den von uns allen gewünschten Weg
weiterzugehen und zu überlegen, wie den Anstalten mehr Kompetenzfülle
zugeordnet werden kann, sodass später vielleicht auch einmal über die Variante
Generaldirektion im Justizministerium – Anstalten erste Instanz
gesprochen werden kann.
Wir blicken dem mit Spannung entgegen, was uns die Frau Justizministerin einmal vorlegen wird, und stimmen diesem Gesetz zu. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte.
15.43
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Über den Strafvollzug ganz generell könnten wir, glaube ich, alle miteinander stundenlang reden. Ich glaube, das ist auch das, was Frau Abgeordnete Stoisits gemeint hat.
Bei diesem
Gesetzesvorhaben, das hier zur Abstimmung gelangen soll, handelt es sich um
eine Organisationsänderung, die dringend notwendig war. Als ich vor zwei Jahren
dieses Amt übernommen habe, habe ich gesehen, dass die größten Probleme in meinem
Ressort sicherlich jene im Strafvollzug waren. Wie Sie alle wissen, hatten wir
den höchsten Häftlingsstand – however –, einen sehr geringen
Personalstand, Überbelag, wenig Haftraumkapazitäten. Ich habe eine
Organisation vorgefunden, in der Dienst- und Fachaufsicht nicht in einer Hand
waren, was natürlich auch im Organisationsablauf zu Problemen geführt hat, vor
allem auch deshalb, weil es Schnittstellenproblematiken gegeben hat und die
Entscheidungsabläufe vor allem auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
der Justizwache, aber auch im Nicht-Exekutivbereich nicht klar nachvollziehbar
waren.
Das war auch der Grund dafür, dass ich der Forderung, die zuerst von der Personalvertretung erfolgt ist, also sowohl vom Justizwachebereich als auch vom Nicht-Exekutivbereich, dass man Dienstaufsicht und Fachaufsicht doch zusammenführen möge, sehr gerne gefolgt bin. Ich habe diesbezüglich ein Projekt im Justizministerium