Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir alle wissen, dass es die Corporate Governance-Diskussion gibt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Aufsichtsrat in den Gesellschaften entsprechende effiziente Rechte bekommt. Es ist dafür zu sorgen, dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedensten Wirt­schaftsbereichen zeigen, dass es sinnvoll ist, den Aufsichtsrat entsprechend auszurüsten. Warum Sie das in diesem Punkt nicht machen beziehungsweise nicht haben wollen, ist uns allen – ich habe mit Kollegen Lackner vorhin noch einmal darüber gesprochen –, völlig unverständlich.

Es gibt viele Bereiche – Bauwirtschaft, Landwirtschaft –, wo die Genossenschaften durchaus vergleichbar oder auch gleichwertig sind mit normalen Wirtschafts­unter­nehmen. Warum der Aufsichtsrat hier teilweise sehr schwach sein können soll, ist völlig unverständlich. Daher stimmen wir dem nicht zu.

Was das Luftfahrtgesetz anlangt, so möchte ich mich hier bei all jenen bedanken, die letztlich dazu beigetragen haben, eine aus meiner Sicht rechtsstaatlich außerordentlich problematische Lösung zu verhindern und eine vernünftige Lösung vorzusehen, und zwar hätte eine Schlichtungsstelle, deren Einrichtung ich für vernünftig halte, bei der Austro Control angesiedelt werden sollen, die ja selbst eine Partei ist. Es geht hier darum, dass sich zum Beispiel bei Flugverspätungen Passagiere beschweren können sollen und das dass in einer Art Schiedsverfahren abgesprochen werden kann. Die Austro Control ist jedoch durch die Zuteilung von Luftverkehrsbewegungsmöglichkeiten selbst für Verspätungen zuständig.

Es konnte also jetzt eine vernünftige Lösung gefunden werden. Wie gesagt, ich danke allen dafür, die dazu beigetragen haben. Es kann nämlich rechtstaatlich nicht sinnvoll sein, eine selbst davon betroffene Stelle mit der Entscheidungskompetenz zu beauftragen.

Es gibt diesbezüglich auch einen Antrag, der noch weiter geht, nämlich dass wir eine Gesamtschiedsstelle für vergleichbare Themen für die Zukunft einrichten werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Auch er spricht 3 Minuten. – Bitte.

 


16.12.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die Novelle zum Luftfahrtgesetz und zum Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr, die wir heute beschließen, regelt insbesondere die Haftung der Luftfahrtunternehmungen. Im Übereinkommen von Montreal sind ja die Haftungen geregelt worden, und zwar anders als bisher. Die Europäische Union hat durch die Änderung der entsprechenden Richtlinie diesem Umstand Rechnung getragen, und nun ziehen wir heute nach.

Aus unserer Sicht ist es ganz besonders wichtig, dass die Haftung der Carrier durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, und diese gibt es mit dieser Novelle zum Luftfahrtgesetz wieder deckungsgleich, also die Haftungshöchstbeträge und die Mindestversicherungssummen sind deckungsgleich.

Für Sportflieger gibt es Sonderregelungen, die sehr sinnvoll sind – dazu kommt dann noch ein Abänderungsantrag, den der Abgeordnete Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ein­bringen wird –, und zwar: Während sonst der Beförderer mit bis zu 100 000 Son­derziehungsrechten je Fluggast unabhängig vom Verschulden haftet, wird bei der Sportfliegerei – das waren im bisherigen Entwurf Hängegleiter, Paragleiter und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite