Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 63

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Fallschirme; diese werden nunmehr ergänzt um Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und Freiballone – nur bei Verschulden gehaftet.

Wir haben weiters eine sachgerechte Differenzierung bei der Höhe der Haft­pflichtversicherung: Während der Halter eines Luftfahrzeuges pro vorhandenem Passagierplatz eine Haftpflichtversicherungssumme über 250 000 Sonderziehungs­rechte abschließen muss, gibt es bei nicht gewerblichen Flügen lediglich eine vorge­schriebene Versicherungssumme über 100 000 Sonderziehungsrechte.

Eine diskutierte, noch weiter gehende Verbesserung für die nicht gewerbliche Fliegerei, nämlich bei den so genannten Gefälligkeitsflügen, hätte die gewerbliche Wirtschaft zu stark benachteiligt. Ich halte daher die jetzige Regelung für sehr sachgerecht.

Als letzter und ganz wichtiger Punkt: Wir setzen heute die so genannte Überbuchungs­verordnung der Europäischen Union um, wo wir bereits seit Juli 2005 ein EU-Mahnverfahren am Hals haben. Die Verordnung ist natürlich selbst umzusetzen, aber Österreich hat noch nicht die „benannte Beschwerdestelle“ der Europäischen Union bekannt gegeben und bei uns eingerichtet. Es ist ja nicht sinnvoll, dass jeder, der einen Schadenersatzanspruch hat, nach dieser EU-Verordnung diesen Anspruch bei Gericht durchsetzen muss. Das könnte zum Stillstand der Gerichte führen. Wir brauchen also eine Schiedsstelle.

Es gab den Vorschlag, diese Schiedsstelle bei der Austro Control GesmbH, die ja über die Daten bei Verspätungen verfügt, einzurichten. Es ist bereits von Herrn Dr. Jarolim gesagt worden, dass diese Stelle selbst für Verspätungen verantwortlich sein könnte. Es ist daher sehr schwer, dort die Schiedsstelle einzurichten. Es war aus diesem Grund der Wunsch der gewerblichen Wirtschaft, dass eine unabhängige Stelle diese Schiedsstelle wird. Und im Abänderungsantrag, den wir heute einbringen, ist vorgesehen, dass das Bundesministerium für Verkehr das wahrnehmen wird. Insgesamt ist das somit eine sachgerechte, optimale Lösung. Wir freuen uns alle, dass wir dieses Gesetz, wie ich hoffe, einstimmig beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

16.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Auch er spricht 3 Minuten. – Bitte.

 


16.16.06

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch das Versicherungsvertragsgesetz wird geändert. Ich glaube, dass da eine durchaus vernünftige Regelung Platz greift. Denn: Gerade bei Lebens­versicherungen ist es so, dass die Verwaltungs- und Vertriebskosten auf die Versicherungsnehmer überwälzt werden und daher auch diese Kosten in den ersten Jahren bei etwaigen Rückkäufen zur Anrechnung kommen, und durch diese Gesetzes­novelle werden jetzt, was eine vernünftige Regelung ist, diese Verwaltungskosten besser aufgeteilt und findet jetzt ein besserer Interessenausgleich zwischen Versiche­rungs­nehmer und Versicherungsanstalt statt.

Darüber hinaus ist in diesem Versicherungsvertragsgesetz auch ein Ausgleich hinsichtlich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, insbesondere bei der Krankenversicherung, wo die Aufwendungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft nicht zu höheren Prämien oder zu Leistungskürzungen führen sollen, vorgesehen. Auch das ist eine vernünftige Regelung. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass dieses Versicherungsvertragsgesetz einen wirksamen Ausgleich zwischen Konsu­menten und Anbieter bringt, und daher ist es zu unterstützen und bekommt von unserer Fraktion auch die Zustimmung.

 


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