Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 104

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, an Stelle der Bewilligungspflicht für Anlagen im 30-jährlichen Hoch­wasserabflussbereich ein weitgehendes grundsätzliches Verbot für die Errichtung von Anlagen vorzusehen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.18.39

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Dr. Pirklhuber, also ich glaube, es ist besser, wir erinnern uns nicht an die Diskussion im Ausschuss. Da waren zwar wahrscheinlich mehr Leute anwesend als momentan hier, aber an die Diskussion, die damals über die Grundstücksverkäufe der Bundesforste abgeführt wurde, und an die Polarisierung, die von der Frau Kollegin Rest-Hinterseer damals gekommen ist, daran will ich mich lieber nicht zurückerinnern, an Ihre Erzählungen, dass die Häuser vom Herrn Kaindl mit Kameras bewacht sind, dass man da nicht hinkommt und dass das eine Sauerei ist, was da alles geschieht und so weiter. – Also ich glaube, es ist besser, wir erinnern uns daran nicht. (Abg. Rest-Hinterseer: Das habe ich nicht gesagt! Das würde ich nicht sagen!) Nicht wörtlich!

Ich glaube, es ist besser, wir erinnern uns daran nicht zurück. Diese Diskussion hat schon im Ausschuss sehr polarisiert, sie war – und ich muss jetzt nicht unbedingt als Verteidiger vom Herrn Bundesminister auftreten – so etwas von polemisch und so etwas von überflüssig wie sonst gar nichts!

Wir haben ja gehört, die Bundesforste werden nicht kleiner, sie wachsen, sie expan­dieren, sie sind ein gutes Unternehmen. Wenn ihr schon am Vormittag über die Sozialpolitik und über die Sicherheitspolitik nur habt jammern und raunzen können, dann solltet ihr das wenigstens in diesem Fall einmal sein lassen und auf die sachliche Ebene zurückkommen.

Die Wasserrechtsgesetznovelle 2006, die nun zur Beschlussfassung ansteht, ist im Ausschuss behandelt und diskutiert worden. Kollege Kummerer hat es richtig gesagt, man hat erklärt, dass es Vier-Parteien-Gespräche geben soll. Mit mir hat man spät, aber doch die Diskussion gesucht, und sie ist zumindest zu so einem Ende gekommen, dass wir von unserer Fraktion dem auch zustimmen werden, weil wir davon überzeugt sind, dass der Kritik aus den verschiedenen Bereichen Rechnung getragen wurde. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ich stehe fest und gerade, keine Sorge!

Es ist deshalb eine gute Novelle, weil sie Verbesserungen, weil sie Einsparungs­potentiale bringt, weil die Länder und die Gemeinden dadurch Geld sparen können, und das ist wichtig und richtig. (Abg. Mag. Gaßner: Wo ist eine Einsparung?)

Eines, was der Kollege Auer gesagt hat, möchte ich hier schon noch verstärken: Es ist bei allen Einsparungspotentialen wirklich zu bedenken, dass nicht jede Verwaltungs­reform eine Vereinfachung bringt, sondern sehr oft nur Aufgaben nach unten delegiert


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