Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 105

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werden, auf die Länderebene, auf die Gemeindeebene, und an irgendwem bleibt dann der Schwarze Peter hängen. (Abg. Mag. Gaßner: Warum stimmt ihr denn dann zu?) In dem Fall ist es ja nicht so. Das ist dann eine kritische Sache, weil die Gemeinden dadurch gerade im ländlichen Raum ausgedünnt werden und die Mehrbelastungen, die im sozialen Bereich und in vielen anderen Bereichen auf sie zukommen, nicht mehr tragen können.

Diesen Appell an die Bundesregierung möchte ich unterstützen: dass der Herr Bundesminister Grasser künftig bei seinen Finanzausgleichsverhandlungen, bei den Verhandlungen über den Finanzschlüssel und dergleichen mehr darauf schaut, dass gerade die Gemeinden im ländlichen Raum nicht durch solche Reformen den Schwarzen Peter ziehen und übrig bleiben.

Wir jedenfalls werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun der Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.21.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über eine Wasserrechtsgesetznovelle, die wir im Ausschuss schon sehr intensiv beraten haben. Ich möchte nur ganz kurz skizzieren, worum es dabei geht, was die Beweggründe für diese Reform gewesen sind.

Sie wissen ganz genau, dass wir mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union erstmals in Europa etwas geschafft haben, nämlich Wasserpolitik gemeinsam anzudenken, nicht national und regional abgegrenzt, sondern gemeinsam europäisch anzudenken. Und mit dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen wir auch in Österreich viele Veränderungsschritte setzen. Das haben wir auch getan mit etlichen Wasser­rechtsgesetznovellen, mit denen wir Antwort gegeben haben auf diese zentrale Heraus­forderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Sie wissen auch ganz genau, dass wir als ein Land der Europäischen Union in der Frage der Wasserpolitik etwas herzeigen können, was die Wasserqualität, die Wasser­bewirtschaftung, die Abwasserbewirtschaftung, die Grundwasserbewirtschaftung be­trifft, wie das nur wenige können – ich sage: wie das kein anderes Land der Euro­päischen Union kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Schon bei der Entstehung der EU-Wasserrahmenrichtlinie haben wir sehr genau darauf geachtet, dass die österreichischen Anliegen einen zentralen Stellenwert einnehmen. Wir waren es auch, die darauf geachtet haben – gerade in den letzten Tagen ist ja die Diskussion um die Frage Wasserverkauf entstanden –, dass das Einstimmigkeitsprinzip in der Wasserpolitik auch in Zukunft in Europa gelten soll. Ohne uns kann in Europa in der Wasserpolitik nichts geändert werden, auch nicht in der Frage Verkauf und Bewirtschaftung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Was hat das mit dieser Novelle zu tun?)

Ich komme jetzt zurück auf die Novelle. Abgeordneter Pirklhuber hat in seinen Ausführungen dem Nitrat-Aktionsprogramm sehr viel Zeit gewidmet. Er hat negativ vom Grünen Pakt gesprochen und gemeint, Österreich wäre quasi das Schlusslicht. – Herr Abgeordneter! Wir sind vorne mit dabei. Wir haben eine moderne Wasserpolitik wie niemand anderer!

 


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