Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 106

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Jetzt zurückkommend auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie: Ich war selbst dabei, wie wir im Rahmen der Verwaltungsreform 2, Vertreter des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Städte, diskutiert haben: Wie können wir Verfahrensabläufe in Österreich im Sinne der Effizienz minimieren? Darum ist es auch gegangen in der Frage Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die zugege­benermaßen in der Anforderung für die Behörden, auch in den Ländern, zusätzlichen Bedarf und Aufgaben bringt. Da haben wir geschaut, wo wir entlasten können.

Das Ergebnis war nach sehr vielen Debatten ein Entlastungsprogramm für die Behör­den im Rahmen der Umsetzung einer Wasserrechtsgesetznovelle, mit der wir Behör­denverfahren straffen. Das war das Ziel und die Vorgabe, und das tun wir heute: Wir straffen Behördenverfahren, ohne Qualität in der Wasserpolitik zu verlieren. Das ist der Spagat gewesen.

Die Punkte, die wir heute mit der Novelle am Tisch haben, nämlich Einführung eines Anzeigeverfahrens für gewisse Erdwärmepumpen, Herausnahme aus der automati­schen Bewilligungspflicht und Entfall der Kollaudierung bei bestimmten Anlagen im Ermessen der Behörde, sind ein wesentlicher Entlastungsschritt für die Behörden, ohne dabei in der Wasserfrage, in der Qualitätsfrage etwas abzugeben oder zu verlie­ren. Ich will jetzt nicht Punkt für Punkt auflisten, wo wir diesem Grundsatz gefolgt sind.

Ich nehme aber auch zur Kenntnis, dass wir darauf achten müssen in der weiteren Frage von Verordnungen und begleitenden Verordnungen, dass nicht über die Hinter­tür wieder Verwaltungsvervielfachung importiert wird. Deswegen ist diese Wasser­rechts­gesetznovelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein klares Signal im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsreform 2, an der Bund, Länder, Gemeinde- und Städtebund mitgearbeitet haben – ich sage das noch einmal dazu –: Es kommt zu einer Straffung der Behördenverfahren, ohne Qualität zu verlieren, und es wird in der Folge darauf geachtet werden, dass nicht über die Hintertür wieder kompliziertere Behördenverfahren importiert werden.

In diesem Sinne, denke ich, ist das eine Novelle, die sich sehen lassen kann, die die richtigen Antworten gibt im Hinblick auf die Effizienz der Behördenwege und im Hinblick auf die Wasserqualität. (Abg. Dr. Pirklhuber: Was ist mit dem Nitrat?)

Herr Abgeordneter Pirklhuber! Ich weiß, Sie hören es nicht gern, aber ich muss damit das Bild des heutigen Abends abrunden: Der Grüne Pakt, den Sie immer bekämpfen, was mich ja wundert, für Österreichs ländlichen Raum gibt die begleitende Antwort für extensive Landwirtschaft in Österreich, für Grundwasserschutz und für eine Offensive im Bereich der Lebensqualität im ländlichen Raum. Auch wenn Sie das nicht glauben: Der Grüne Pakt wirkt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.26.45

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin schon ein bissel verwundert, wenn ich die Wortmeldung des Kollegen Scheuch jetzt gehört habe und mich daran entsinne, was er im Ausschuss von sich gegeben hat und mit welcher Vehemenz er dort teilweise auch unsere Positionen vertreten hat. Es ist schon bemerkenswert, wie man manche Kurven kratzen kann. Aber das ist halt einmal so.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Hohes Haus! Wenn wir heute die Wasserrechts­gesetznovelle 2006 diskutieren, dann müssen wir schon festhalten, Herr Bundes­minister, die Sie jetzt die vorangegangenen Novellen sehr gelobt haben, dass die


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