In Summe darf ich sagen, dass es ein gutes Gesetz wird. Es erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung, eine Entbürokratisierung, eine sparsame Verwaltung – und das sind Merkmale einer guten Politik! Ich darf mich bei Bundesminister Pröll und bei Bundeskanzler Schüssel dafür recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
18.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.41
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich kann mich bei Ihnen nur zum Teil bedanken. Die Bundesregierung will einen Teil der beträchtlichen Mehrkosten – wie Sie ja erwähnt haben –, die bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie entstehen, durch Verwaltungsvereinfachungen im Rahmen der vorliegenden Novelle kompensieren.
In Detailbereichen
mag dies auch gelingen. Insgesamt jedoch sind mit dieser Novelle
Rechtsunsicherheiten verbunden, die zu einer Vermehrung von
Rechtsmittelverfahren führen werden und damit auch die Einsparungsziele obsolet
machen. Die Vorlage erweckt den Eindruck, dass die in der Praxis auftretenden
Folgen zu wenig bedacht wurden – ein Manko, das vor allem für die
Gemeinden teuer und aufwendig werden kann, so wie dies auch Kollege Auer
eingebracht hat.
Bloße Kostenverlagerungen auf die Wasserberechtigten, in der Regel die Gemeinden, werden daher abgelehnt. Ein markantes Beispiel hiefür ist die so genannte Bewilligungsfreistellung – wie wir ja auch schon hörten – bei der Änderung und Erweiterung von Leitungsnetzen. Dies soll in der Folge per Verordnung geregelt werden. Bereits im Rahmen der Gespräche zur Verwaltungsreform wurde auf die negativen Auswirkungen einer derartigen Regelung hingewiesen.
Ich möchte hier in diesem Zusammenhang auch den Gemeindebund zitieren, und zwar die Schlussstellungnahme des Gemeindebundes zur vorliegenden Novelle. Darin heißt es:
„Ein ungeheurer sowohl verwaltungsmäßiger als auch kostenmäßiger Mehraufwand auf Seiten der Gemeinden wäre die unweigerlich damit verbundene Folge.“
Ich frage mich: Welches Gewicht hat der Gemeindebund bei dieser Bundesregierung? Allein in Oberösterreich wären pro Jahr mehrere tausend – Sie hören richtig! – Dienstbarkeitsvereinbarungen zu verhandeln und grundbücherlich einzutragen. Ich hoffe, dass dies bei der Verordnung berücksichtigt wird. Bei zu erwartenden Einsprüchen seitens der Grundeigentümer ein aussichtsloses Unterfangen – und ich weiß, wovon ich spreche!
Ich appelliere daher vor allem auch als Vertreterin der Gemeinden an Ihre Vernunft, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien (Abg. Grillitsch: An was?): Treiben Sie die Gemeinden nicht sehenden Auges in eine derart verfahrene Situation, werden Sie dem Anspruch nach Verwaltungsvereinfachung gerecht, und stimmen Sie unserem Rückverweisungsantrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
18.44
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zunächst im Zusammenhang mit dem Thema Bundesforste als Beschäftigter der Bundesforste auf eines hinweisen: dass es