Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 121

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Zum Beispiel ist der Erzeugermilchpreis in Österreich derzeit weit unter den Vollkosten der Produktion und der Strukturwandel schreitet insbesondere bei den Milchvieh­betrieben voran. Den Bäuerinnen und Bauern wird durch die ständig sinkenden Milchpreise jede Existenzgrundlage entzogen. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingun­gen bedeutet das, dass in Österreich in den nächsten zehn Jahren 25.000 Bäuerinnen und Bauern aus der Milchproduktion hinausgedrängt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zur nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und für faire, kostendeckende Erzeugerpreise zu ergreifen:

1. Schaffung einer EU-weiten verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von land­wirtschaftlichen Rohstoffen und Produkten

2. Ergreifung von Maßnahmen auf EU-Ebene, um Milch-Überschüsse zu reduzieren und damit den Preisdruck zu verringern

3. Eintreten für einen qualifizierten Außenschutz bei den WTO-Verhandlungen unter Einbeziehung sozialer, Umwelt- und Tierschutzstandards als Kriterien für die inter­nationale Handelspolitik.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


19.10.25

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesänderung dient in erster Linie dazu, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung in Notsituationen ausreichend mit Lebens­mitteln versorgt ist; wir wollen gerüstet sein. Dies ist eine gesetzliche Grundlage vor allen Dingen für die Bewältigung von Verknappungserscheinungen bei Wasser – ganz wesentlich –, bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Saat-, Pflanzen- und Düngemitteln, ein Gesetz, das geschichtlich gewachsen ist, und zwar zunächst auf Grund der im Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde auf Grund der anhaltenden Mangelsituation dieses Gesetz bis nach 1945 beibehalten, ab 1948 dann sukzessive abgebaut, wiewohl es in Österreich bis 1953 Lebens­mittelkarten gab. Es wurde die Versorgung rationiert.

Bei diesem Gesetz geht es im Wesentlichen darum, in Notsituationen gerüstet zu sein, um Hilfsmaßnahmen, die wichtig sind, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dieses Gesetz wird per Verordnung in Kraft gesetzt. Ich hoffe sehr und wünsche mir in unser aller Interesse, dass es nie aktiviert werden möge, da dies nur in Notsituationen der Fall ist. Auf Grund des Abänderungsantrages werden wir dieser Befristung bis 2016 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


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