Zum Beispiel ist der Erzeugermilchpreis in Österreich
derzeit weit unter den Vollkosten der Produktion und der Strukturwandel
schreitet insbesondere bei den Milchviehbetrieben voran. Den Bäuerinnen und
Bauern wird durch die ständig sinkenden Milchpreise jede Existenzgrundlage
entzogen. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen bedeutet das, dass in
Österreich in den nächsten zehn Jahren 25.000 Bäuerinnen und Bauern aus der
Milchproduktion hinausgedrängt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zur
nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und für faire,
kostendeckende Erzeugerpreise zu ergreifen:
1. Schaffung einer EU-weiten verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Produkten
2. Ergreifung von Maßnahmen auf EU-Ebene, um
Milch-Überschüsse zu reduzieren und damit den Preisdruck zu verringern
3. Eintreten für einen qualifizierten Außenschutz bei den
WTO-Verhandlungen unter Einbeziehung sozialer, Umwelt- und Tierschutzstandards
als Kriterien für die internationale Handelspolitik.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesänderung dient in erster Linie dazu, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung in Notsituationen ausreichend mit Lebensmitteln versorgt ist; wir wollen gerüstet sein. Dies ist eine gesetzliche Grundlage vor allen Dingen für die Bewältigung von Verknappungserscheinungen bei Wasser – ganz wesentlich –, bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Saat-, Pflanzen- und Düngemitteln, ein Gesetz, das geschichtlich gewachsen ist, und zwar zunächst auf Grund der im Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde auf Grund der anhaltenden Mangelsituation dieses Gesetz bis nach 1945 beibehalten, ab 1948 dann sukzessive abgebaut, wiewohl es in Österreich bis 1953 Lebensmittelkarten gab. Es wurde die Versorgung rationiert.
Bei diesem Gesetz geht es im
Wesentlichen darum, in Notsituationen gerüstet zu sein, um Hilfsmaßnahmen, die
wichtig sind, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dieses Gesetz
wird per Verordnung in Kraft gesetzt. Ich hoffe sehr und wünsche mir in unser
aller Interesse, dass es nie aktiviert werden möge, da dies nur in
Notsituationen der Fall ist. Auf Grund des Abänderungsantrages werden wir
dieser Befristung bis 2016 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
19.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.