Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 125

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Damit ist das Gesetz mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire, kostendeckende landwirtschaftliche Erzeugerpreise.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

19.23.38 31. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1437 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1490 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 324/A (E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldes (1491 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


19.24.10

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine kleine, schon lange notwendige Reparatur des Kinderbetreuungsgeldes. Sie bringt tatsächlich eine Verbesserung für Mehrkinder­familien, für Familien mit Mehrlingsgeburten, daher werden wir dieser Regierungs­vorlage selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben. Darüber hinaus werden Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, heute einen Antrag unse­rer Fraktion ablehnen, wo es um einen darüber hinausgehenden, viel größeren Reform­bedarf beim Kinderbetreuungsgeld geht, wo wir einige ganz konkrete Reform­vorstellungen einfordern und aufzeigen.

Das ist inhaltlich überraschend, weil Sie jetzt endlich zumindest eine Kurzfassung des schon lange versprochenen Evaluierungsberichtes zum Kinderbetreuungsgeld vorge­legt haben, dessen Hauptergebnisse deutlich den Reformbedarf genau in jenen Punkten aufzeigen, die in unserem Antrag angesprochen sind.

Diese Evaluierung ist deshalb von besonderem Interesse, weil sie seit Jahren immer als Ausrede gegolten hat, um wichtige Reformpunkte beim Kinderbetreuungsgeld zu verzögern. Es hat immer geheißen, wir müssen warten, bis der Evaluierungsbericht vorliegt, und dann können wir über den Reformbedarf auf Basis der Ergebnisse diskutieren. Das – so denke ich – sollten wir jetzt auch tatsächlich machen! Spätestens jetzt!

Die Ergebnisse sind sehr interessant. Von großem Interesse wäre es, die gesamte Studie vorgelegt zu bekommen. Sie ist immerhin aus öffentlichen Mitteln finanziert und hat laut Auskunft der Frau Bundesministerin im Ausschuss rund 500 000 € gekostet.


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