Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Damit ist das Gesetz mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire, kostendeckende landwirtschaftliche Erzeugerpreise.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Familienausschusses über die
Regierungsvorlage (1437 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1490 d.B.)
32. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag
324/A (E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldes (1491 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
19.24
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine kleine, schon lange notwendige Reparatur des Kinderbetreuungsgeldes. Sie bringt tatsächlich eine Verbesserung für Mehrkinderfamilien, für Familien mit Mehrlingsgeburten, daher werden wir dieser Regierungsvorlage selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben. Darüber hinaus werden Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, heute einen Antrag unserer Fraktion ablehnen, wo es um einen darüber hinausgehenden, viel größeren Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld geht, wo wir einige ganz konkrete Reformvorstellungen einfordern und aufzeigen.
Das ist inhaltlich überraschend, weil Sie jetzt endlich zumindest eine Kurzfassung des schon lange versprochenen Evaluierungsberichtes zum Kinderbetreuungsgeld vorgelegt haben, dessen Hauptergebnisse deutlich den Reformbedarf genau in jenen Punkten aufzeigen, die in unserem Antrag angesprochen sind.
Diese Evaluierung ist deshalb von besonderem Interesse, weil sie seit Jahren immer als Ausrede gegolten hat, um wichtige Reformpunkte beim Kinderbetreuungsgeld zu verzögern. Es hat immer geheißen, wir müssen warten, bis der Evaluierungsbericht vorliegt, und dann können wir über den Reformbedarf auf Basis der Ergebnisse diskutieren. Das – so denke ich – sollten wir jetzt auch tatsächlich machen! Spätestens jetzt!
Die Ergebnisse sind sehr interessant. Von großem Interesse wäre es, die gesamte Studie vorgelegt zu bekommen. Sie ist immerhin aus öffentlichen Mitteln finanziert und hat laut Auskunft der Frau Bundesministerin im Ausschuss rund 500 000 € gekostet.