Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 127

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19.29.34

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Regierungsvorlage zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes haben wir eine Abfederung von finanziellen Härten für Familien mit Mehrlingsgeburten geschaffen.

Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass sich bei einer weiteren Geburt nach einer Mehrlingsgeburt das erhöhte Kinderbetreuungsgeld ändert. Das wird nunmehr mit dieser Regierungsvorlage sozusagen positiv verändert. Das heißt, dass man nach einer Mehrlingsgeburt wieder mit einem Kind voll das Kinderbetreuungsgeld bis zu 30 plus 6 Monaten beziehen kann.

Weil meine Kollegin Kuntzl auch die Evaluierungsstudie des ÖIF angesprochen hat, denke ich, dass es gut ist, wenn diese Studie im Gesamten vorgelegt wird, wenn diese Studie inhaltlich zuerst auch seitens der Ministerin in Ansicht genommen wird. (Abg. Dr. Jarolim: Verstanden wird!) Ich denke, dass diese Studie – das, was auch wir alle hier vorliegen haben – zeigt, dass das Kinderbetreuungsgeld gerade in der Phase der Familiengründung eine wichtige Maßnahme zur Armutsbekämpfung ist. Auch die Zuverdienstgrenze wurde ja in dieser Studie unter die Lupe genommen. 25 Prozent der Frauen arbeiten, während sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, davon sind 17 Prozent über der Geringfügigkeitsgrenze.

Ich möchte auch dazusagen, dass gerade der Kündigungsschutz nicht so klar angesprochen wird. Ich verstehe es noch immer nicht ganz. Der Kündigungsschutz ist sozusagen auch ein leichter Wink, nach 24 Monaten wieder ins Berufsleben hinein­zugehen. Ich sehe das sogar positiv, weil dadurch ein Anreiz geschaffen wird, ins Berufsleben zurückzukehren und nicht 30 Monate sozusagen zu Hause beim Kind zu sein, was aber auch Arbeit bedeutet.

Ich möchte weiters dazusagen, dass wir auch, was eine flexible Gestaltung des Kin­derbetreuungsgeldes sowie der Zuverdienstgrenze betrifft, in der nächsten Zeit nachdenken und verhandeln sollten. Wir sind dahin gehend offen, aber ich denke, dass es nicht übers Knie gebrochen werden muss, sondern dass alles gut vorbereitet werden soll, und das zum Wohle des Kindes.

Mir ist es als Familiensprecherin auch persönlich wichtig, die Zuverdienstgrenze nicht sofort ganz aufzuheben, weil es auch um das Wohl des Kindes geht. Um das Wohl des Kindes sollen sich, wenn es beide Elternteile gibt, Vater und Mutter eine Zeit lang innerhalb der Familie kümmern können. Über eine Flexibilisierung können wir verhan­deln, aber nicht unter Druck. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ.)

19.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


19.32.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, ich verstehe es nicht; ich verstehe nicht, was Sie gesagt haben. (Abg. Steibl: Zuhören!) Sie sagen, die Studie wird dann veröffentlicht, wenn sie von der Frau Bundesministerin inhaltlich in Ansicht genommen wurde. (Abg. Dr. Jarolim: Verstanden worden ist!) Was wollen Sie uns damit mitteilen?

Erstens einmal frage ich mich: Warum teilen Sie und nicht die Frau Ministerin uns das mit? (Abg. Steibl: Weil sie noch nicht gesprochen hat!) – Frau Bundesministerin, einen Rest von Würde sollten Sie auch haben, nämlich selbst darüber zu entscheiden, wie Sie mit der Studie umgehen, und sich nicht von Frau Kollegin Steibl irgendwie


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