Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 144

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behinderte Menschen nach Schubladen eingeteilt werden: Jemand, der im Rollstuhl sitzt, wird Portier, jemand, der gehörlos ist, kommt ins Archiv, und jemand, der blind ist, wird Telefonist. Jeder behinderte Mensch soll entsprechend seinen Fähigkeiten und Talenten Jobperspektiven bekommen und die Berufsausbildung, die ihm zusteht.

Bei mir war es auch so, ich hätte Buchhalter werden sollen, das war vorgesehen – da hätten Sie einiges versäumt, zumindest gäbe es heute keine Schokolade. (Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

Die körperliche Eignung wird aus allen Dienstrechten gestrichen und damit soll es auch möglich sein, dass zum Beispiel ein blinder Mensch Richter wird oder ein gehörloser Mensch Lehrer oder auch ein blinder oder ein Rollstuhl fahrender Mensch den Beruf eines Lehrers ausübt. Das war bis vor kurzem noch undenkbar. Ich glaube, dass damit ein ganz wichtiger Schritt gesetzt wird.

Aber auch hier gilt natürlich, dass dieses Gesetz mit Leben erfüllt werden muss. Ich möchte behinderte Menschen ermutigen, ihren Weg zu gehen.

Zum Schluss möchte ich einen Entschließungsantrag einbringen, der das Notariats­aktgesetz betrifft. Blinde Menschen müssen, wenn sie einen Vertrag unterschreiben, einen Notariatsakt ausfüllen, damit die Unterschrift rechtsgültig ist. Blinde Menschen empfinden dies als Diskriminierung. Im Begleitgesetz war auch in der Begutachtung eine Ausnahmebestimmung für blinde Unternehmer enthalten. Und es hat sich in der Begutachtung gezeigt, dass das zu wenig weit reichend ist, und deswegen ist es zurückgezogen worden und wird jetzt völlig neu diskutiert. Es soll eine sehr umfas­sende Neuregelung geben.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notariatsakt als Service-Angebot für behinderte Menschen

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbeziehung von Behinderten­vertretern und der Österreichischen Notariatskammer, eine grundlegende Reform des § 1 Abs. 1 lit. e Notariatsaktgesetz und zwar in Richtung, den Notariatsakt für be­stimmte Gruppen von behinderten Menschen nicht als eine Zwangsform, sondern – im Interesse der behinderten Menschen – als Serviceangebot zu gestalten, dem National­rat zu übermitteln.

*****

Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Huainigg, Dr. Partik-Pablé, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Huainigg, Dr. Helene Partik-Pablé, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Notariatsakt als Service-Angebot für behinderte Menschen

 


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