Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1491 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit geschehen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die
Regierungsvorlage (1413 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz,
das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das
MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)
(1482 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Sie bekommen heute von mir eine kleine Überraschung, eine süße Überraschung, ein persönliches Geschenk von mir – eine Tafel Schokolade. (Allgemeiner Beifall.)
Wenn Sie die Tafel anschauen, sehen Sie, dass die Schleife besonders gestaltet ist. Es gibt darauf Rollstuhlfahrer, die über Rampen fahren und einen Blumenstrauß oder einen Strauß aus Paragraphen überreichend herbeirollen. Der Name „Zotter“ ist nicht in Buchstaben geschrieben, sondern in Gebärdenzeichen. Und den Titel der Schokolade „Barrierefreiheit Schmeckt“ kann man nur in Brailleschrift lesen; eine „Brailleline“, könnte man auch sagen.
Schokolade ersetzt natürlich kein Gesetz – soll sie auch nicht. Gesetze werden hier beschlossen. Das Gleichstellungsgesetz haben wir hier beschlossen, es ist seit 1. Jänner in Kraft. Aber Aktionen wie diese sollen das Gleichstellungsgesetz unter die Leute bringen, sollen es ins Gespräch bringen. Ich habe solche Tafeln Schokolade auch an viele Einrichtungen, Institutionen, Entscheidungsträger verschickt, und das hilft mit, Türen und Tore zu öffnen.
Ich möchte auch Sie einladen, die Schokolade mit anderen zu teilen und beim gemeinsamen Genuss darüber nachzudenken, was man im eigenen Bereich tun kann, um Barrierefreiheit umzusetzen.
Wir beschließen heute einen weiteren wichtigen Schritt zur Gleichstellung behinderter Menschen, Berufszugänge werden geöffnet. Es soll nicht mehr so sein, dass