Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 146

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbeziehung von Behinderten­vertretern und der Österreichischen Notariatskammer, eine grundlegende Reform des § 1 Abs. 1 lit. e Notariatsaktgesetz und zwar in Richtung, den Notariatsakt für be­stimmte Gruppen von behinderten Menschen nicht als eine Zwangsform, sondern – im Interesse der behinderten Menschen – als Serviceangebot zu gestalten, dem National­rat zu übermitteln.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


20.37.08

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Huainigg, wir bedanken uns recht herzlich für den Zuckerschub, den Sie uns nach zwei anstrengenden Tagen vor dem nahenden Ende dieser Plenarsitzung zur Verfügung gestellt haben.

Es ist das ein sehr wichtiges Zeichen, nur: Schokolade schmilzt im Mund – und wir treten dafür ein, dass die Politik für behinderte Menschen mit Nachdruck weiter ver­breitet wird (Zwischenruf der Abg. Steibl) und dass die Politik für behinderte Menschen dazu beiträgt, dass behinderte Menschen in unserer Gesellschaft anerkannt sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Das darf nicht wahr sein! Das ist stillos!)

Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt seit 1. Jänner 2006. Wir haben heute hier ein Begleitgesetz vorliegen, dem wir zustimmen werden – auch den Anträgen, die von Seiten der Grünen und von Seiten der ÖVP eingebracht wurden, stimmen wir zu.

Es gab vor vielen Jahren, vor sieben Jahren, eine Arbeitsgruppe, in der es darum ging, in den gesetzlichen Bestimmungen zu „fahnden“, um diskriminierende Tatbestände abzuschaffen. Auch hier setzen wir jetzt, nach acht, neun Jahren, einen weiteren Schritt, aber leider nicht den ganzen Schritt. Sie haben wieder einmal gezeigt, dass zwar ein Schritt gelungen, aber der große Wurf noch weit entfernt ist. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Denn der Zugang zu Bildung, der Zugang zu Arbeit ist für behinderte Menschen nach wie vor mit sehr vielen Stolpersteinen und mit sehr vielen Barrieren verbunden. Es ist wichtig, dass wir nicht nur an das Herz und an die Sensibilität in der Gesellschaft appellieren, sondern dass behinderte Menschen gleich­berechtigt teilhaben können.

Die Streichung eines Paragraphen gelang uns im Ausschuss, dafür bedanke ich mich auch recht herzlich, nämlich dass die Kolleginnen und Kollegen der Regierungs­fraktionen eingesehen haben, dass es bei den Heilmasseuren nicht darum geht – so war es in der Regierungsvorlage enthalten –, dass man intelligent sein muss, wenn man diesen Beruf ausüben möchte, und psychisch stabil. Diese Formulierung konnten wir streichen, wofür ich mich noch einmal recht herzlich bei den KollegInnen bedanke.

Es bleibt jedoch noch sehr viel zu tun. Vielleicht gibt uns die Schokolade des Kollegen Dr. Huainigg etwas Kraft, aber ich glaube, wir hätten da eine größere Tafel gebraucht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl. – Abg. Neudeck: Mein Gott, na! –


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