Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 153

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Schritt zur Antidiskriminierung behinderter Menschen in Österreich und zur Beseitigung von Barrieren bei ihrer Berufsausübung gesetzt.

Eingeleitet wurde diese Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen in Österreich durch das Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz wurde von Mag. Herbert Haupt vorbereitet und von unserer Bundesministerin Ursula Haubner umgesetzt.

Unser Behindertengleichstellungsgesetz ist europaweit ein Vorbild, weil es auch Rechtsansprüche bis hin zu Schadenersatz für Behinderte beinhaltet. Die ständige Kritik der Opposition ist also sicher unbegründet.

Jetzt erleichtern wir behinderten Menschen den Zugang zu Berufen, denn bisher konnten zum Beispiel blinde Menschen den Richterberuf nicht ergreifen – in Zukunft können sie es.

Abschließend ist Frau Bundesminister Haubner, Kollegem Huainigg und all jenen, die an der vorbildlichen Behindertenpolitik in Österreich mitgewirkt haben, zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

20.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Haubner. – Bitte.

 


20.56.20

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe es als sehr positiv, dass es heute bei diesem Gesetz ebenfalls zu einer einstimmigen Beschluss­fassung des Nationalrates kommt. Sie zeigen damit, dass Barrierefreiheit und Abbau von Barrieren jedem Einzelnen von Ihnen ein echtes Anliegen sind.

Barrierefreiheit ins Gespräch zu bringen, das kann auf verschiedenste Art geschehen. Eine der, wenn Sie so wollen, süßesten und charmantesten Arten war es, uns hier mit der Schokolade wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass wir noch viel tun müssen, obwohl natürlich einiges schon geschehen ist.

Mit dem hier vorliegenden so genannten Bündelgesetz führen wir ganz konsequent das weiter, was wir beim Behinderteneinstellungs- beziehungsweise beim Behinderten­gleich­stel­lungs­gesetz begonnen haben und was seit 1. Jänner 2006 in Kraft ist.

Wichtig ist es, in diesem Gesetz den Berufszugang für Menschen mit Beeinträch­tigungen in den öffentlichen Dienst, aber auch in zahlreiche andere Berufe zu erleichtern.

Die rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesbehin­derten­gleichstellungspaketes ist gut angelaufen. Insbesondere, meine Damen und Herren, das Schlichtungsverfahren bei den Bundessozialämtern wird in der Praxis als besonders niederschwelliger Zugang zum Recht gerne und gut angenommen. Die Möglichkeit, im formfreien Rahmen Gespräche zu Konfliktlösungen zu führen, wird sehr geschätzt. Seit dem 1. Jänner 2006 wurden 43 Schlichtungsanträge gestellt, 18 davon sind bereits erledigt. 63 Prozent der Anträge betreffen arbeitsrechtlichen Diskriminie­rungs­schutz und 37 Prozent den Bereich des Bundesbehindertengleichstellungs­gesetzes. Sie sehen an den Zahlen: Es ist das ein Gesetz, das lebendig ist, das angenommen wird und das genau das tut, wofür es geschaffen wurde, nämlich Menschen rasch zu ihrem Recht verhelfen.

Ich denke, die heutige Beschlussfassung ist ein weiterer wichtiger Baustein in einer Entwicklung der Chancengleichheit und des gleichen Zugangs von Menschen mit


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