Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 152

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Walch ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


20.51.54

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Auch ich begrüße es sehr, dass es ein Umdenken in der Gesellschaft, was den Umgang mit behinderten Menschen betrifft, gegeben hat. Ich freue mich auch sehr, dass es uns allen gemeinsam gelingt, daran zu arbeiten, die Barrieren, die im Umgang mit behinderten Menschen sehr oft vor allem in den Köpfen bestehen, auszuräumen. Ich begrüße das sehr, und ich denke, wir alle, die wir hier im Nationalrat sitzen, sollten in unseren Bereichen auch immer dafür eintreten, dass sich noch viele, viele Verbesserungen für behinderte Menschen ergeben. Ich glaube, diesbezüglich sind wir alle einer Meinung.

Das heutige Gesetz, das wir jetzt verabschieden, das Bundes-Behinderten­gleich­stellungs-Begleitgesetz, bringt noch eine weitere Verbesserung, nämlich für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind natürlich mit diesem Gesetz einverstanden. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich für behinderte Menschen mehr Gleichberechtigung ergeben kann, dass behinderte Menschen mehr am Leben teilnehmen können und dass vor allem auch behinderte Menschen in ihren eigenen Lebensbereichen selbst bestimmt arbeiten können.

Trotzdem muss es erlaubt sein – ich denke, dafür sind wir auch hier –, dass wir auch den Finger auf die Wunden legen, die es noch gibt. Im Behindertenbereich sind einfach noch Dinge zu verändern – das hat Kollegin Lapp ja schon angesprochen –, sei es im Bereich der Bildung, Erziehung oder der Kultur, wo noch sehr viele Hürden für die behinderten Menschen, aber auch für deren Angehörige zu nehmen sind. Es gibt noch sehr viele offene Fragen im Bereich der Mobilität, im Bereich des Verkehrs, auch im Bereich von Wohnen, und es gibt vor allem auch viele Fragen hinsichtlich barrierefreies Bauen und barrierefreie öffentliche Räume.

Wir alle sollten gemeinsam, wie ich meine, daran arbeiten, dass eine tatsächliche Gleichstellung, eine Gleichberechtigung für behinderte Menschen nicht nur schöne Worte sind, sondern tatsächlich auch gelebt werden kann. Denn all diese Bereiche, die ich angesprochen habe, sind einfach Lebensbereiche, in denen auch behinderte Men­schen zu Hause sind. Und unser Anliegen muss es sein, dass ein wirksames Gleichstellungsgesetz einfach nicht nur in eine Richtung geht, nämlich nicht nur Benach­teiligungen zu beseitigen, vor allem aber nicht Mitleid mit behinderten Men­schen zu haben, sondern Gleichberechtigung im Behindertenbereich muss bedeuten, dass behinderte Menschen an allen Lebensbereichen teilhaben können und dass sie vor allem ein selbst bestimmtes Leben führen können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mittermüller. – Bitte.

 


20.54.27

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mit der Regierungsvorlage 1413 der Beilagen wird der Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen in Österreich weiter verstärkt und verankert. In 19 Rechtsmaterien werden die Begriffe „körperliche, geistige oder ge­sund­heitliche Eignung“ durch die nicht diskriminierenden Begriffe „Eignung“ bezie­hungs­weise „persönliche und fachliche Eignung“ ersetzt. Damit wird ein wesentlicher


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