Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 158

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kenkassen doch nicht so ganz geregelt ist, denn wenn Sie die 100 Millionen €-Anleihe bei der AUVA mit einbeziehen, dann schaut das Ergebnis schon ein bisschen anders aus.

Sie sagen: Keine Beitragserhöhungen! – Na ja, vielleicht haben Sie das auch ver­gessen: Bei den Pensionistinnen und Pensionisten haben Sie ein Prozent – zweimal 0,5 Prozent. – Also wenn Sie sich hier herausstellen, dann sollten Sie zumindest nicht solch einen schlampigen Umgang mit der Wahrheit pflegen, wie das bei Ihnen gang und gäbe ist, Herr Kollege Tancsits! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Tancsits, ich beziehe mich jetzt auch auf diesen Ausgleichsfonds und auf die Regelung, die durchaus akzeptabel ist, der wir ja auch zustimmen könnten, wenn Sie es uns nicht wieder so schwer machen würden mit diesem Abänderungsantrag, der damit inkludiert ist, wo Sie schon wieder einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis nicht nachkommen, denn diese Regelung, Herr Kollege Tancsits, ist ja auch auf Grund eines Verfassungsgerichtshoferkenntnisses notwendig geworden. Und Sie wissen es ganz genau: Die Kassenplünderungsaktion war der Anlass dafür, dass wir uns heute noch einmal mit der Neuregelung beschäftigen müssen.

Ein anderer Punkt ist die Überweisung der fälligen Tabaksteuer. Sie wissen auch, dass das mit dem Finanzausgleich, mit den 90 Millionen nicht ganz so geklappt hat, weil im ersten Jahr rund 12,6 Millionen € eingegangen sind. Da fehlt eigentlich noch ein Stück, damit es für die Krankenanstaltenfinanzierung wirksam wird. Und Sie wissen auch, Sie haben eine große Chance vertan bei der Mindestfestsetzung der Tabakpreise. Die EU-Kommission hat Ihnen das auch gesagt.

Es wäre durchaus möglich gewesen, dies mit Erhöhung der Verbrauchssteuern vorzunehmen. Das Gesundheitswesen hätte mehr Geld bekommen. Sie haben sich für die andere Variante entschieden und haben gleichzeitig dafür gesorgt, dass die EU ein Verfahren gegen Sie einleiten wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. Wunsch­redezeit: 3 Minuten.

 


21.10.50

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Tancsits hat schon richtig gesagt, es gibt wieder viele positive Änderungen im Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2006, bei der e-card, die eine Art Ausweis für Pensionisten wird, und vieles andere mehr.

Kollegin Silhavy hat die Neuregelung bei den Mitversicherten angesprochen. Natürlich hat die Koalition einen entsprechenden Abänderungsantrag vorbereitet, den ich hier­mit einbringe. Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Verteilung des Abänderungs­antrages, aber ich werde diesen Antrag in seinen Grundzügen erläutern.

Der Verfassungsgerichtshof hat am 10. Oktober 2005 die Möglichkeit der Mitver­sicherung von Lebensgefährten aufgehoben, und zwar mit der Begründung, dass diese Versicherungsmöglichkeit nur andersgeschlechtlichen, nicht aber gleichgeschlecht­lichen Partnern offen steht.

Wir haben die Lösung erarbeitet. Diese lautet wie folgt:

„Als Angehörige/r gilt auch eine mit dem/der Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und mit ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, ... wenn

 


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