Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 166

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Verlängerung der Funktionsperiode der bestehenden Verwaltungskörper notwendig geworden.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten.

 


21.14.23

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes be­schäf­tige ich mich mit einem speziellen Thema, nämlich der Mitversicherung von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Ende Juli 2006 den § 123 Abs. 8 lit. b ASVG zur Gänze aufgehoben, mit dem Ergebnis, dass es ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit zur Mitversicherung mehr gibt.

Da dies ein unhaltbarer sozialer Missstand wäre, der unter allen Umständen vermieden werden muss, brauchen wir eine rasche und soziale Lösung. Da wir von Seiten der SPÖ das Versäumnis der Regierung aufgezeigt, kritisiert sowie Änderungen gefordert haben, legten nun – wir haben es gerade gehört – Kollege Walch und Kollege Tancsits gemeinsam einen Abänderungsantrag vor. Dieser Antrag ist sicherlich eine Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage, löst aber dennoch bei weitem nicht alle Probleme in diesem Zusammenhang.

Zum Beispiel ist unter anderem die Einführung einer Altersgrenze – wir haben es gerade vorher vernommen – von 27 Jahren in Ihrem Antrag als Kriterium, ob Mitver­sicherung möglich ist oder nicht, für uns absolut nicht nachvollziehbar. Ihre Begrün­dung, dass man ab dem 27. Lebensjahr auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sei, ist entweder an den Haaren herbeigezogen oder eine Bankrotterklärung Ihrer eigenen Arbeitsmarktpolitik.

Mit dieser Bestimmung im § 628 regeln Sie die Mitversicherung wieder nur für andersgeschlechtliche, aber nicht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. (Abg. Scheibner: Wo?) Damit schreiben Sie neuerlich genau jene Diskriminierung fort, die der Verfassungsgerichtshof als gleichheitswidrig aufgehoben hat. Und aus diesem Grund können wir der Regierungsvorlage in Form Ihres Abänderungsantrages nicht zustimmen.

Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion ein. Der Abän­derungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen wird ebenfalls in wenigen Minuten verteilt.

In seinen Eckpunkten sieht er vor, dass es eben keine sinnlose, ja willkürliche und diskriminierende Altersgrenze für die Anerkennung einer Mitversicherung gibt. Mitversicherung soll es geben unabhängig davon, ob Kinderlosigkeit vorliegt oder nicht. Und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes muss umgesetzt werden. Das heißt, es darf bei der Frage der Mitversicherung keinen Unterschied zwischen gleich­geschlechtlichen und andersgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften geben.

Ich lade Sie daher ein, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, unseren Abänderungsantrag zu unterstützen, damit wir dieses Problem gemeinsam umfassend und im Sinne des Verfassungsgerichtshofes lösen können. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dobnigg in den Kern­punkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen


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