Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 168

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Begründung:

Der VfGH hat die Bestimmung des § 123 Abs. 8 lit b ASVG und § 83 Abs. 8 GSVG mit 31.7.2006 aufgehoben. Damit besteht ab 1.8.2006 keine Mitversicherung für LebensgefährtInnen. Dies ist sozialpolitisch nicht tragbar. Der Abänderungsantrag soll die Mitversicherung gewährleisten.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Seine Wunschredezeit beträgt 5 Minuten.

 


21.17.50

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fällt einem schwer, zu einem derart unterschiedlichen Bündel von Novellierungen kurz Stellung zu nehmen, aber ich versuche es.

Punkt 1: Die vorgeschlagenen Änderungen die e-card betreffend finden unsere Unterstützung, obwohl sie nicht von dem Gedanken beseelt sind, den Kollege Tancsits da ausbreiten wollte, dass nämlich ein Ansturm von verschiedenen Gruppen auf die e-card eingesetzt habe.

Kollege Tancsits, ich habe schon erklärt, es ist ganz klar, dass die PensionistInnen das fordern, weil sie sich auch entsprechende Vergünstigungen, Minderungen, Abschläge et cetera dadurch erwarten und eine einfachere Administration. Aber es ist nicht so, Kollege Tancsits, dass in der Vergangenheit die von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterungen der e-card sinnvoll oder praktikabel gewesen wären.

Sie haben vorgeschlagen – es war nicht unser Vorschlag –, Gesundheitsdaten abzu­speichern. – Nicht praktikabel, nicht sinnvoll, datenschutzwidrig.

Sie haben vorgeschlagen, Notfallsdaten auf der Karte abzuspeichern. – Nicht praktikabel, nicht sinnvoll, datenschutzwidrig.

Sie, die Regierungsparteien, haben vorgeschlagen, dass man die e-card mit einer Bankomatkarte verknüpft. Und Ihnen allen war ganz offensichtlich klar – oder auch nicht –, dass das eine mit dem anderen nicht geht, schon von der technischen Funktionalität her. Trotzdem wollten Sie das haben, weil die Banken das haben wollten, und haben versucht, uns einzureden, dass es sinnvoll sei. – Also, so schaut es mit den sinnvollen Änderungen und Erweiterungen aus!

Dass es daneben jetzt auch Erweiterungen bei der e-card für SozialhilfebezieherInnen gibt, das ist nicht zuletzt auch auf einen Aufschrei von Gruppierungen zurückzuführen, die zu Recht gesagt haben, man kann nicht 99 Prozent die e-card geben, aber einem Prozent nicht, denn das erfüllt den Tatbestand der Diskriminierung.

Damit wäre ich eigentlich bei dem Punkt, wo ich überleiten könnte zu dem, was Sie jetzt in Ihrem Abänderungsantrag vorschlagen, der wiederum den Tatbestand der verdeckten Diskriminierung erfüllt. Aber ich bin noch nicht so weit, denn es gibt noch einen anderen Punkt, wozu ich eigentlich einen Abänderungsantrag einbringen möchte. Es geht um Pflegekinder bei der Ersatzzeitenanrechnung. Ich kürze es ab, denn die Zeit ist knapp.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

 


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