Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 189

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rossmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.25.17

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Meine Vorredner haben schon vieles dargelegt. Ich kann es daher ganz kurz machen:

Auch wir stehen zu dem hohen Verantwortungsbewusstsein der Notare und – ich möchte es ergänzen – durchaus auch zu der Freude an der Tätigkeit.

Die Bevölkerung in Österreich kann sich glücklich schätzen, dass die langjährige Erfahrung der Notare so lange zur Verfügung steht und die stufenweise Erhöhung des Regelpensionsalters von 65 auf 70 Jahre der Wunsch der Notariatskammer war.

Ich glaube, das ist auch eine Erfahrung in der Kanzlei: Man kann für die Kanzlei die Erfahrung weiter einbringen, und letzten Endes profitieren auch die Klienten von dieser großen Erfahrung.

Ich glaube, es ist zu berücksichtigen, dass das auf ausdrücklichen Wunsch der Notariatskammer in dieser Form zustande gekommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen BZÖ.)

22.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger 3 Minu­ten. – Bitte.

 


22.26.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Bitte keine Zwischenrufe, sonst dauert es länger! Ich kann es an und für sich ganz kurz machen: Die springenden Punkte, warum wir diesem Gesetz zustimmen ... (Abg. Mag. Molterer: Der einzige Grund ist, weil niemand von den Grünen mehr da ist!) – Ah, jetzt wird es schon länger, Kollege Molterer!

Die springenden Punkte sind: Erstens wird das Prinzip der Selbstverwaltung einge­halten, und zweitens ist das eine Reform, die zeigt, dass das Umlageverfahren nach wie vor aufrechterhalten werden kann und dass im Umlageverfahren auch sehr hohe Pensionen garantiert werden können.

Kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, dass das nur damit zusammenhängt, dass die jetzt bis 70 arbeiten müssen, denn der springende Punkt ist: Die Lebensarbeitszeiten und die Beitragszeiten von Notaren sind nicht länger als die von anderen Berufs­gruppen. – Es sind eher kürzere Beitragszeiten.

Wesentlich ist: Das Umlageverfahren bleibt, und es lässt sich eine Reform innerhalb des Umlageverfahrens machen. Man braucht nicht auf das Kapitaldeckungsverfahren auszuweichen, Herr Kollege Stummvoll. Das ist wesentlich weniger geeignet, eine Zukunftssicherung herzustellen, als das Umlageverfahren.

Das könnten Sie auch sehen, wenn Sie eine Pensionskassen-Regelung hätten – die haben Sie aber nicht – oder wenn Sie eine Pensionskassen-Regelung hier mitgemacht hätten. Dann könnten Sie selbst sehen, wie gut beziehungsweise wie schlecht die Pensionskassen bilanzieren und wie wenig man bei einer Pensionskasse heraus­bekommt. – Das wissen alle, die da dabei sind.

Also: Das Kapitaldeckungsverfahren ist nicht besonders gut, das Umlageverfahren ist sehr gut und sehr zukunftsfähig. (Abg. Mag. Molterer: Wenn man bei den Pensionist­sionskassen das dazuzahlt, was man beim Umlageverfahren dazuzahlt, dann schaut das ganz anders aus!) – Das beweist die Neuregelung bei den Notaren, und deshalb – und nur deshalb! – stimmen wir dieser Neuregelung zu: weil sich die Notare das auch


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