brochenes Zwischenrufduell mit der Rednerin oder dem Redner
stattfinden soll. (Abg. Steibl: Es war ja notwendig!)
Die 60 Minuten der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Dauer der Aktuellen Stunde sind abgelaufen.
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4322/J bis
4389/J;
2. Anfragebeantwortungen: 4020/AB bis
4107/AB;
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu
3962/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2006 –
MOG 2006) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das
AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1542 d.B.),
Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen
aus Drittstaaten (1543 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 –
GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das
Kraftfahrliniengesetz - KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird
(1554 d.B.),
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an
das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu
Österreich (1555 d.B.),
Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen
Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD
VII) (1556 d.B.),
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur
außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen
Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale
Entschuldungsinitiative – MDRI) (1557 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E Geldgesetz, das Sparkassengesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz
1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz
geändert werden (1558 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
(1559 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960
(StVO 1960) geändert wird (1564 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen
Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und das
Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert werden – UFSG - Novelle 2006 (1567 d.B.).