Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 50

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Trotz­dem ist die Verfassung gut gelungen. Österreich konnte daran mitwirken und hat sich hier auch eingebracht.

Im Übrigen handelt es sich hier auch – das ist uns auch immer am Herzen gelegen; wir haben das bei jeder Diskussion um die EU-Verfassung gesagt – um eine Erweiterung der Bürgerrechte. Auch das gibt allen Anlass, dem zuzustimmen. Daher ist dieses dritte Ziel einfach kein richtiges Ziel.

Kurz möchte ich noch auf die Begründung dieses Volksbegehrens eingehen, die ich aufs Schärfste zurückweise! In der Begründung heißt es – „Säßen im Parlament wirklich Repräsentanten des Volkes“, es wird hier also von uns Abgeordneten gesprochen –, so wird diesen „eine unterwürfige Haltung gegenüber den Brüsseler Eurokraten“ unterstellt, „ein feiges Schielen nach dem Ausland, eine größere Iden­tifikation mit der megalomanen EU-Utopie als mit den Bedürfnissen Österreichs“.

Erstens finde ich es von der Sprache her unglaublich, dass und wie uns das vor­geworfen wird. Ich kenne niemandem in diesem Hohen Haus, der sich mit der EU stärker identifiziert als mit Österreich. Ich möchte das hier ausdrücklich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß von vielen Diskussionen, die wir in meiner eigenen Fraktion geführt haben, aber auch hier im Plenum, dass es keine Fraktion und keinen Abgeordneten gibt, die beziehungsweise der die Bedürfnisse der EU höher stellt als die Bedürfnisse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Daher ist das auch von der Sprache her ein Volksbegehren, mit dem ich mich in keiner Weise identifizieren kann.

Der Weg Österreichs in die EU, der Weg Österreichs in Richtung Öffnung, der Weg in eine größere Gemeinschaft war der einzig richtige für eine kleine Volkswirtschaft, für ein kleines Land. Es waren und sind viele Chancen damit verbunden – allein für die Jugend, wenn man an Austauschprogramme und sonstige Möglichkeiten denkt. Es war dies eine Öffnung, eine Erweiterung, die nicht immer einfach war. Aber der oft schwierige Weg hat sich gelohnt.

Wir haben sehr viel gelernt, die Wirtschaft hat davon profitiert, die Jugend lernt davon – und wir werden bei diesem Weg bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

10.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gusen­bauer. 10 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


10.25.52

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine gute Gelegenheit, heute die Ergebnisse der Ausschussberatungen zu diesem Volksbegehren im Nationalrat zu diskutieren, weil es gerade am heutigen Tag gut ist, auf ein paar Dinge hinzuweisen, die eigentlich außer Streit stehen sollten.

Erstens: Es gibt keine Notwendigkeit, über die bisherige verfassungsmäßige Garantie der Neutralität hinauszugehen. Die österreichische Neutralität steht in der Verfassung, sie ist Praxis unserer Außenpolitik, und es gibt keinen Grund, an dieser Neutralität auch nur irgendetwas zu ändern. Dazu sollten alle Fraktionen in diesem Hohen Haus stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen und der ÖVP.)

Es stellt sich eher die Frage, was man vorhat, wenn man darüber redet, denn im Falle einer Veränderung oder des Abschaffens der Neutralität kann man natürlich Fragen


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