Punkt. Diese hat aber Bundeskanzler Schüssel nicht
gestartet, soweit mir bewusst ist. (Abg. Mag. Molterer: Initiative
gestartet!) Sie haben hier keine Initiative gesetzt.
Ein Volksbegehren, das rein populistischen Zwecken beziehungsweise der Stärkung einer Partei dient, kann von den Grünen nicht unterstützt werden. Das ist Missbrauch des Willens und des Wunsches von Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall bei den Grünen.)
10.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte.
10.59
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Volksbegehren „Österreich bleib frei!“ fordert, dass der Nationalrat folgende drei Fragen verfassungsrechtlich regeln soll – sie wurden schon angesprochen –: Der Bestand der österreichischen Neutralität und die EU-Verfassung sollen einer Volksabstimmung unterzogen werden, und die Zustimmung zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei soll nicht ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung Gesetzeskraft erlangen.
Dieses Volksbegehren greift damit zweifellos Themen auf, die der österreichischen Bevölkerung sehr wichtig sind und die auch diskutiert werden müssen und sollen. Allerdings ist festzustellen – das Volksbegehren verabsäumt es leider, darauf hinzuweisen –, dass bei diesen Themen zurzeit kein Handlungsbedarf besteht. Wer auch immer in der österreichischen Bevölkerung diese Sorgen, die im Volksbegehren angesprochen werden, teilt – und das sind mit Sicherheit mehr als jene, die das Volksbegehren unterzeichnet haben –, wäre beruhigter, wenn er sich die einschlägigen Rechtstexte, die Entschließungstexte, die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und die Beschlüsse des Europäischen Rates näher ansehen würde.
Lassen Sie mich auf die drei Themenbereiche im Volksbegehren etwas näher eingehen. Ich beginne mit dem Thema Neutralität. Wie hier schon mehrfach festgestellt worden ist, ist die österreichische Neutralität seit dem 26. Oktober 1955 in der österreichischen Bundesverfassung verankert – und keine politische Kraft hier in diesem Hohen Haus denkt daran, sie aufzuheben! Österreich ist neutral und Österreich wird neutral bleiben, das ist verfassungsrechtlich verankert. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die österreichische
Außenpolitik ist eine Friedenspolitik – eine Friedenspolitik, die sich auf
die Prinzipien des Völkerrechtes, insbesondere auf die Prinzipien der Satzung
der Vereinten Nationen gründet. Die Prinzipien des Völkerrechtes und die
Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen entwickeln sich natürlich auch im
Lichte der politischen Realitäten weiter. Ich erinnere etwa daran, dass der
Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen im Vorjahr unter
anderem das Prinzip des „responsibility to protect“ angenommen
hat – ein Prinzip, das auch die Frage des Gewaltverbotes weiterentwickelt.
(Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
In den Verhandlungen zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und später auch zum Verfassungsvertrag sind alle österreichischen Vertreter, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, konsequent dafür eingetreten, dass Österreich auf europäischer Ebene immer so handeln kann, wie es den Erfordernissen des Neutralitätsgesetzes entspricht, und diese Linie hat auch zum Erfolg geführt. Ich erinnere daran, dass im Verfassungsvertrag eindeutig klargestellt wird – ich zitiere –, dass der „besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten