Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(1355 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt
Verständigungsprotokoll (1474 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(1388 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in
Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1475 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Ich erteile ihm das Wort für 4 Minuten, wie er wünscht.
14.18
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter
(SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär!
Doppelbesteuerungsabkommen bieten normalerweise wenig Gelegenheit, hier im Hohen
Haus kontroversielle Auseinandersetzungen zu führen. Es ist insofern doch eine
Besonderheit – und ich möchte das gleich vorweg ankündigen –, dass
die SPÖ-Fraktion dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Eidgenossenschaft der
Schweiz nicht die Zustimmung erteilen wird. (Abg. Großruck: Da wird die
Schweiz böse sein! Da wird sich die Schweiz ärgern!)
Ich werde im Folgenden auch erläutern, warum: Wenn man sich anschaut, was der „Werdenberger & Obertoggenburger“ – das ist nichts anderes als das amtliche Publikationsorgan von Sankt Gallen – in seiner Ausgabe vom 31. Jänner 2006 schreibt, dann liest man Folgendes:
„Vorarlberger Grenzgänger füllen St. Galler Steuerschatulle“, und man liest darin weiter, dass durch dieses neue Abkommen die Schweiz von den Grenzgängern einen deutlich, einen um ein Vielfaches höheren Anteil an den Steuern kassieren wird, die bisher der öffentlichen Hand in Österreich zugekommen sind.
Jetzt kann es Situationen geben – Doppelbesteuerungsabkommen müssen immer wieder abgeändert werden –, wo man sagt: Ja, wir verändern das und passen das an die zeitlichen Veränderungen an!
Ich habe im Ausschuss
Herrn Staatssekretär Finz ausdrücklich gebeten, mir zu erklären, warum bei
einem seit Jahrzehnten gültigen Abkommen einseitig zu Lasten des
österreichischen Fiskus und zugunsten der – wie heißt es so schön in der
von mir genannten Schweizer Zeitung? – „Steuerschatulle“ der Schweiz eine
Änderung gemacht wurde. Ich habe keine auch nur in irgendeinem Zusammenhang nachvollziehbare
Erklärung bekommen.