Normalerweise
gibt es, wenn man ein Doppelbesteuerungsabkommen ändert und ein Partner einen
höheren Anteil bekommt, dann andere Bereiche, wo man eigene Wünsche
erfüllt. – Solche sind hier nicht feststellbar. Es ist eine einseitige
Veränderung zu Lasten Österreichs und zugunsten der Schweiz.
Meine Damen und
Herren! Ich weiß nicht, wie die öffentlichen Finanzen in der Schweiz beisammen
sind. Man hört ja, dass es gerade auf der Kantons- und Gemeindeebene sehr
schlecht um sie bestellt ist. Aber dass es so schlecht um sie bestellt ist,
dass Anlass besteht, bei einem in Österreich laufend ansteigenden Budgetdefizit
hier das Geld aus der österreichischen Steuerschatulle – bleiben wir bei
diesem Wort – in die der Schweizer zu befördern, davon gehe ich doch nicht
aus. Und dass dazu auch noch die Zustimmung der Abgeordneten hier erteilt wird,
dazu besteht wenig Anlass.
Ich sage ganz
offen: Ich vermute, dass manche andere, sagen wir einmal, nette Umgangsform
zwischen Herrn Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser und seinem
Schweizer Amtskollegen – ich erinnere dabei an das Projekt, die Telekom an
die Swisscom zu übergeben – Anlass gibt, hier in einer ganz besonders
netten Art mit den Schweizern umzugehen.
Ich finde, es ist
unsere Aufgabe als Abgeordnete, bei einer Regierung, die bei den Verhandlungen
kein angemessenes Ergebnis bringt, auch nein zu sagen. Das werden wir in diesem
Fall tun – auch als Signal für die Schweiz: dass sie sieht, dass
Österreich sich nicht beziehungsweise dass sich nicht alle einfach über den
Tisch ziehen lassen, wenn es um Veränderungen geht.
Noch ein kleiner
Hinweis: Wir hätten genug Gelegenheit gehabt, in diesem DBA mit der Schweiz
Änderungen zugunsten Österreichs herbeizuführen. Ein Teil wäre zum Beispiel die
Quellensteuer von den Dividenden bei den Körperschaften gewesen. Leider keine
Veränderung! – Herr Staatssekretär, dieses Ergebnis der Verhandlungen verdient
leider ein „Nicht genügend“! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
14.22
Staatssekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr
Präsident! Hoher Nationalrat! Mir ist im Finanzausschuss nicht bewusst gewesen,
dass ich eine Frage nicht genügend beantwortet hätte; das hätte deutlicher zum
Ausdruck gebracht werden müssen. – Nun aber zum Inhalt:
Die EU und die Schweiz haben ein Freizügigkeitsabkommen getroffen. Dadurch
hätte sich jetzt für die Österreicher, speziell für die Vorarlberger, für einen
Personenkreis eine Möglichkeit ergeben, die Grenzgängerregelung in Anspruch zu
nehmen – für einen Personenkreis, der diese Regelung bisher nie in
Anspruch hätte nehmen können. Das hätte bedeutet, dass wir, hätten wir nichts
gemacht, einen Einkommensverlust von 80 Millionen € erlitten hätten.
(Abg. Jakob Auer: So ist es!) Daher war als Basis für dieses
Freizügigkeitsabkommen – das mit der EU getroffen wurde – eine
Neuregelung des bilateralen Abkommens mit der Schweiz notwendig.
Dabei haben wir die bisherige Grenzgängerregelung ersatzlos gestrichen und
führen jetzt eine methodische Änderung ein. Bisher war es so, dass auf
österreichischer Seite auf sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in
Bezug auf die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung generell eine
Quellensteuer von 3 Prozent dazugerechnet wurde.