Jetzt ist
ebenfalls keine Aufklärung gekommen, sondern es wurden nur die Zahlen des
Vorblattes wiederholt. – Dass der Herr Staatssekretär den Lesetest
besteht, davon bin ich ausgegangen.
Zur Schweiz und
zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen – in diesem Zusammenhang kann man
natürlich ein paar steuerliche Punkte, die in anderen Doppelbesteuerungsabkommen
auch aufs Tapet gebracht werden könnten, ebenfalls ansprechen –:
Die Schweiz ist
ein Land, für das der Tourismus sehr, sehr wichtig ist – ebenso wie für uns.
Seit längerem finden auch auf europäischer Ebene Gespräche statt, wie der ermäßigte
Umsatzsteuersatz im Tourismus zu behandeln sei. Sie wissen, dass etwa von
Frankreich der Vorschlag gemacht wurde, hier essentielle Senkungen vorzunehmen.
Ich erinnere daran, dass etwa in der Schweiz dieser Steuersatz bei Zimmer und
Frühstück bei 3,6 Prozent liegt. Wir haben vor längerer Zeit
vorgeschlagen, den ermäßigten Steuersatz hier von 10 auf 5 Prozent
abzusenken, ohne verpflichtende Weitergabe an die Konsumenten, was eine
erhebliche Entlastung für die Tourismus- und Freizeitbranche mit sich bringen
würde.
Letzte Woche ist
dieses Thema wiederum bei der Tagung der Hoteliervereinigung in Innsbruck aufs
Tapet gekommen und wurde besprochen, und es kam zum Ausdruck, dass das ein
dringender Wunsch der Branche ist. Auch Kommissar Verheugen hat das vor rund
drei Wochen bei der Tourismusministertagung hier in Wien angesprochen. Und eine
entsprechende Anfrage, die ich an das Finanzministerium gerichtet habe, wurde
ebenfalls damit beantwortet, dass man sehr wohl die Notwendigkeit sehe, in
Zukunft diese Frage zu evaluieren.
Ich denke, dass
wir diese Zukunft vorwegnehmen sollten, dass wir ernsthaft Gespräche aufnehmen
sollten, sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, um hier zu
wesentlichen Verbesserungen für diese Branche zu kommen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.29
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Auer hat erstens behauptet, dass nur einzelnen Kantonen möglicherweise mehr Geld zur Verfügung steht, und nicht für die gesamte Schweiz.
Zweitens hat er hier behauptet, dass Österreich aus dieser Regelung in Summe einen wirtschaftlichen Vorteil hätte.
Ich korrigiere tatsächlich:
Erstens: Es bedeutet für Österreich eine drastische
Verschlechterung, wenn die Schweiz von den Grenzgängern statt bisher 3 Prozent
nunmehr 25 Prozent einhebt, selbst wenn die Hälfte –
12,5 Prozent – an Österreich überwiesen wird. (Abg. Steibl: Das ist keine
tatsächliche Berichtigung! Das ist ein Debattenbeitrag!)
Ich berichtige zweitens tatsächlich, dass in der Schweiz das gesamte Aufkommen dieser Quellensteuer an die Kantone und Gemeinden gegangen ist, sodass dieser Vorteil auch wirklich ein reiner Vorteil für die Kantone und Gemeinden in der Schweiz ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl. – Gegenruf des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Dr. Matznetter: Sie haben Unrecht, Frau Kollegin!)
14.29