Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 194

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


19.10.19

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Ich denke, dass es ernsthaft angebracht wäre, auf diejenigen zu hören, die am besten Bescheid wissen, worum es eigentlich geht. Das sind in erster Linie die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Auf diese sollten wir hören!

Schon im Jahre 2002 haben sich an die 60 Organisationen gemeinsam mit der Sozial­demokratie und den Grünen dafür ausgesprochen, dass man Integration auch nach der achten Schulstufe in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen oder an der AHS möglich machen sollte. Genau diese Teilqualifizierung, die Sie, Herr Kollege Prinz, für den Bereich der dualen Berufsausbildung angesprochen haben und die jetzt zum Teil mit der integrativen Berufsausbildung erfüllt ist, die ich sehr begrüße und wo ja wirklich schon etliche Lehrverhältnisse geschlossen werden konnten, sollte doch auch für den Bereich der schulischen Teilqualifizierung möglich sein.

Man muss sich vorstellen: Ein Kind wird acht Jahre lang begleitet, und dann ist auf einmal Schluss. Man darf vom Gesetz her seit dem Jahr 2002 nur im Polytechnikum dieses eine Jahr danach noch integrativ als Kind oder als Jugendlicher/Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen absolvieren, dann ist es aus.

Wenn dann kein Platz in der dualen Berufsausbildung beispielsweise gefunden wird, könnte vielleicht eine Teilqualifikation in einer Schulform erworben werden, die wieder ein nächster Schritt zum Selbstbewusstsein dieser jungen Leute sein könnte, um vielleicht dann noch in den Arbeitsmarkt einsteigen zu können.

Es geht ja darum – und das wissen wir –, dass weltweit die Quote der arbeitslosen Jugendlichen und auch der arbeitslosen Menschen, die Behinderungen haben, um ein Vielfaches höher ist als die Arbeitslosenquote der normalsinnigen – wenn ich so sagen darf – Jugendlichen und Menschen und dass es sehr wichtig ist, auch zu vermitteln, dass jemand unselbständig erwerbstätig sein kann, auch wenn er ein Problem hat.

Ich habe mich unlängst mit Eltern von der Lebenshilfe getroffen – sie sagen noch immer „Kinder“ zu ihren jugendlichen und mittlerweile erwachsenen Kindern –, die gemeint haben, es sei so vieles auch für die erwachsenen Menschen, die betreut werden, ungeklärt. Diese bekommen gerade einmal ein Taschengeld, sind in irgend­einer Behindertenwerkstätte untergebracht. Sie wollen aber auch auf dem Arbeitsmarkt mittun!

Solange wir diese Probleme nicht bewältigt haben, solange wir die Ausgleichstaxe so niedrig halten – das ist eine andere Forderung, die nicht hierher gehört, aber etwas, das meiner Meinung nach auch verändert gehörte, nämlich dass sich Betriebe einfach freikaufen können davon, dass sie Menschen mit Behinderungen einstellen – und solange wir diese Diskussionen führen, wird die Integration, die wir seit dem Jahr 1983 im Schulversuch, seit dem Jahr 1993 für unsere Volksschulen und Hauptschulen gesetzlich geregelt haben, Thema bleiben müssen, weil unseren Kindern und Jugendlichen dieses Recht auf Bildung im Artikel 7 der Bundesverfassung auch gewährleistet werden muss.

Ich finde es beschämend, dass seit dem Jahr 2002 – seither sind einige Jahre ver­gangen – diese Bürgerinitiative/Bürgerinneninitiative, die uns heute als Teil dieses Paketes vorliegt, wiederum keine positive Behandlung erfahren hat. Ich denke, dass es beschämend für diese Bundesregierung und für uns alle ist, wenn wir dem nicht näher treten, dass wir Kindern und Jugendlichen auch nach der achten Schulstufe die Möglichkeit geben, diese Qualifikation zu erwerben und diesen integrativen Weg zu


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