Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 213

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Es ist auch notwendig, die baulichen Maßnahmen umzusetzen, wenn die Kinder das von sich aus fordern und verlangen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir alle wissen, in welchen Atmosphären wir uns wohl fühlen, und wenn Kinder ein bis zwei Drittel ihrer Tageslebenszeit in alten ehemaligen Schulklassen verbringen, die eben nur nach Schule riechen, so ist das kein adäquates Leben für unsere jungen Menschen. Daher sind auch die Maßnahmen baulicher Art, wie etwa die so genannten Rückziehräume, umzusetzen.

Es ist heute schon mehrmals andiskutiert worden, all das können wir nur umsetzen, Frau Ministerin, wenn wir ehestmöglich die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 senken. Es hat heute irgendwann in einem Redebeitrag geheißen, das sei ein Wahlgag. – Ein Wahlgag ist es dann, wenn es erst im Jahr 2008 mit dem nächsten Finanzausgleich verhandelt wird. Wenn wir dieses Vorhaben ernst meinen, dann ist es unbedingt und sofort umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.

 


20.12.19

Abgeordnete Mag. Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren, zwei Punkte:

Zu Vernunft und Populismus in der SPÖ, Kollege Rada! Im Bildungsprogramm der SPÖ finde ich auf Seite 19 den Satz: „Mitbestimmung von Schüler/innen ist im Schulunterrichtsgesetz nur als Alibi vorgesehen.“ – Das, meine Damen und Herren von der SPÖ, ist mehr als eine Missinterpretation, das ist eine schlichte Unterstellung, das ist Pauschalieren, das ist Populismus pur. (Abg. Öllinger: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Pauschalieren okay, aber was ist Populismus?)

Sie wissen ganz genau, dass unser Schulrecht zahlreiche Möglichkeiten für eine Mitbestimmung der SchülerInnen vorsieht: das Recht auf Mitsprache bei der Gestal­tung des Unterrichts, das Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichts­mittel – auch wenn Sie immer das Gegenteil behaupten –, Vereinbarungen bei der Unterrichts­gestaltung sind schon verankert, Schwerpunktsetzungen im Rahmen des Lehrplans sind bereits möglich und werden auch vielfach von Lehrern/Lehrerinnen mit ihren Schülern/Schülerinnen durchgeführt. Also tun Sie nicht so, als gäbe es null Mitbestim­mung. Das ist schlicht und einfach nicht wahr!

Zweiter Punkt: Herr Brosz, Sie haben sich daran gestoßen, dass wir immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen hervorheben. – Na net! Österreich hat ein kom­plexes System einer gesetzlich überschulischen SchülerInnen-Vertretung mit gesetz­lich verankerten Rechten und Aufgaben für VertreterInnen aus allen neun Bundes­ländern und aus allen drei Schulartbereichen. Diese wichtige gesetzliche Vertretung hat kein anderes Land in Europa, hat weltweit kein anderes Land. Für das Bildungsministerium, für das Parlament ist diese gesetzliche SchülerInnen-Vertretung ein wichtiger Ansprechpartner mit umfangreichen Stellungnahme- und Mitsprache­rechten.

Freilich ist diese gesetzliche Grundlage erst eine Basis, aber eine, die hält. Was man darauf aufbaut und wie man es macht, darüber gehen unsere Meinungen, wie man sieht, weit auseinander, und darüber ist zu diskutieren.

Mir hat es sehr gut gefallen, als die Mitglieder der „Coolen Schule“ bei uns im Aus­schuss waren. Ich habe es sehr interessant gefunden, wie sie ihre Vorstellungen präsentiert haben. Mir haben der Einsatz, das Engagement und der Mut der jungen Leute und die teilweise radikalen Forderungen, wie sie jungen Menschen auch


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