Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 219

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

20.32.38

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Man sieht: Herr Kollege Puswald war bei der Dringlichen nicht am Wort – und musste sich daher jetzt unbedingt verwirklichen, allerdings in einer Art und Weise, die für sich gesprochen hat.

Kommen wir zur eigentlichen Materie, und zwar zu diesem vom Kollegen Ledolter schon ausgeführten Übereinkommen, das eigentlich nur eine Erweiterung um die zehn neuen Mitgliedsländer bedeutet. Da geht es schwerpunktmäßig um ein einheitliches Recht betreffend Verträge, und das ist aus unserer Sicht sehr wesentlich und hat daher auch unsere volle Unterstützung.

Es geht dabei einfach darum, dass man überall den gleichen Gerichtsstand und das gleiche Recht hat. Gerade im Wettbewerb war es früher oft der Fall, dass man sich Staaten ausgesucht hat, in welchen die Rechtslage für den Käufer oder Verkäufer jeweils etwas günstiger war. Jetzt gilt auch in den zehn neuen Ländern einheitlich das gleiche Recht, und damit ist jetzt wieder ein Schritt in Richtung eines gesamten Binnenmarktes gemacht worden, der im Endeffekt bewirkt, dass das gleiche Recht für alle gelten wird, und das ist, wie ich glaube, der richtige Weg. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.

 


20.34.08

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Meine Vorredner haben schon sehr ausführlich darüber gesprochen, wie wichtig die Unterzeichnung dieses Überein­kommens ist, weil das jetzt zur Rechtssicherheit in Gesamteuropa beitragen wird.

Ich wollte das Hohe Haus nur darüber informieren, dass wir im Rat auf der Ebene der Europäischen Union bereits an einer Verordnung für Rom 1 arbeiten, wonach wir dieses Übereinkommen, das heute hier beschlossen werden wird, weiter fortentwickeln werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade diese Art des Kol­lisions­rechts, auch was vertragliche Schuldverhältnisse anbelangt, ein immer wichtige­rer Bereich vor allem auch im Binnenmarkt wird und dass es über dieses Überein­kommen hinaus noch Regelungsbedarf gibt. Die Arbeiten werden unter finnischer Präsidentschaft fortgesetzt werden, und wir hoffen, dass wir die Verordnung Rom 1 alsbald auch im Rat Justiz und Inneres beschließen können.

Das war jetzt reine Information mit ein bisschen Europabezug, aber es passt, nachdem wir ja hier internationale Themen behandeln, sicherlich auch als Informationspunkt zu diesem Thema. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.)

20.35


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Puswald zu Wort gemeldet.

 


20.35.42

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Herr Kollege Fauland meinte soeben – und da sieht man wieder, dass der Hund im Detail begraben liegt –, dass mit diesem Übereinkommen für alle Rechtsstreitigkeiten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite