aus Verträgen in Europa der gleiche Gerichtsstand und das gleiche Recht gelten würde.
Genau das ist nicht der Fall! Vielmehr wird mit dieser Norm geregelt, welches Recht, nämlich unterschiedlich in den einzelnen Mitgliedstaaten, in welchem Fall bei welchen Gerichten anzuwenden ist. Das ist also genau das Gegenteil davon. Ich meine, man sollte sich der Materien etwas mehr bemächtigen! – Danke schön.
20.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
20.36
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wenn es gegen Rechtsdumping geht, sind wir genauso engagiert am Werk, wie wenn es gegen Sozialdumping geht.
Dieser heutige Beschluss ist ein
Beschluss gegen Rechtsdumping. Wir haben gehört, dass es bis dato möglich war,
sich die für die jeweiligen Geschäftsfelder günstigere Rechtsverhältnisse
auszusuchen. Mit diesem Übereinkommen Rom 1 – und Sie haben auch Rom 2 schon angedeutet – wird das in Zukunft nicht
mehr möglich sein. Es ist klargestellt, welches Recht auf Vertragsverhältnisse
mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Damit haben wir einen wesentlichen Schritt
getan. Ich möchte nur daran erinnern, denn historische Reminiszenzen haben mich
immer interessiert. Auch die Staatswerdung Österreichs geht eigentlich auf die
Vogtei, auf die Gerichtsbezirke zurück. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1162 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren,
die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, littauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsicht im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig der Fall.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(1345 d.B.): Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
(1526 d.B.)