Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 28

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hier entsprechende Schritte gesetzt haben. Ich glaube aber auch, dass auch der Steu­erpflichtige Elsner das Recht hat – so wie ich es hier im Hohen Haus immer, an jeder Stelle und in jedem Fall gleichermaßen, eingehalten habe –, dass das Abgabenge­heimnis auch für ihn gilt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich die Frage nicht wei­terführend beantworten kann.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Dkfm. Dr. Bauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Bundesminister! Ist es richtig, dass es für die BAWAG keinen Grund für einen raschen und daher teuren Vergleich im Zusammenhang mit den US-Klagen gegeben hätte, wenn die US-Behörden Kunden­gelder aus dem Zahlungsverkehr eingefroren hätten, was eine unübliche Vorgangs­weise darstellt, aber auch die Repräsentanten Österreichs nicht widersprochen haben?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Abgeordneter!
Wenn das die Frage ist, die wir auch im Ausschuss schon diskutiert haben: Was hat die österreichische Bundesregierung hier getan, damit Vermögenspositionen der BAWAG P.S.K. in den USA nicht eingefroren werden?, dann möchte ich die Gelegen­heit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass es sich hier um Handlungen der US-Justiz gehandelt hat, sowohl des Staatsanwaltes als auch offensichtlich von Gerichten.

Ich glaube, es ist ein anerkannter Rechtsgrundsatz auch in Österreich, dass es eine Unabhängigkeit der Justiz gibt, und daher, das darf ich Ihnen versichern, wäre es in hohem Maße nicht nur unüblich, sondern ein völlig verfehltes Signal gewesen, wenn die österreichische Bundesregierung gesagt hätte, wir zweifeln Entscheidungen von amerikanischen Justizbehörden an. Das hat es umgekehrt so noch nicht gegeben, und daher hat es diese Möglichkeit für die österreichische Bundesregierung nicht gegeben.

Ich bitte aber schon, zur Kenntnis zu nehmen, dass die österreichische Bundesregie­rung einen Gesetzesvorschlag hier ins Haus gebracht hat, der in letzter Konsequenz dazu geführt hat, dass wir die BAWAG P.S.K. retten konnten, weil es ein gemeinsames Interesse war, die Bank zu retten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin Ar­beitsplätze zur Verfügung stellen zu können, den Sparerinnen und Sparern Sicherheit zu geben und damit auch die Zukunft des Institutes abzusichern. Das war eine gemein­same Leistung, die wir durch ein gutes, schnelles, richtiges Krisenmanagement errei­chen konnten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit kommen wir zur 7. Anfrage, die von Herrn Abge­ordnetem Mag. Kogler gestellt wird. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister, meine Frage lau­tet:

160/M

„Warum wurde die BAWAG P.S.K. – laut Rechnungshof ohne ausreichende Dokumen­tation – zur Vorfinanzierung der Eurofighter an den Rüstungskonzern vermittelt?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, weil die BAWAG P.S.K. die günstigste Finanzierungslösung angeboten hat. Wir haben hier die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur und ihre guten Diens­te in Anspruch genommen. Die Bundesfinanzierungsagentur hat vier Banken – zwei ausländische, zwei inländische – eingeladen, hat ersucht, ein Angebot zu legen. Das


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