Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 58

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11.28.52

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Es haben etliche meiner Vorredner schon angemerkt, dass die Mobilität von Jugendlichen immer mehr zunimmt und dass die unterschied­lichen Jugendschutzbestimmungen beziehungsweise -gesetze in den einzelnen Län­dern nicht nur Eltern, sondern auch Jugendlichen und Unternehmern durchwegs als sehr lästig erscheinen.

Ich kann da aus eigener Erfahrung berichten: Jugendliche aus meinem Heimatbezirk, aus Hartberg, sind in zehn Minuten im Burgenland und in nicht ganz 20 Minuten in Nie­derösterreich. Es gibt überall interessante Angebote für die Jugendlichen. Den einzigen Vorteil, den die Hartberger haben, ist derjenige, dass Niederösterreich und Burgenland das gleiche Jugendschutzgesetz haben. Das heißt, sie brauchen sich nur zwei zu mer­ken.

Der Grund, warum diese Diskussion so wichtig ist, ist der, dass wir einheitliche Jugend­schutzbestimmungen brauchen. Das ist es, was die Jugendlichen wollen. Da kommt es nicht so sehr darauf an, ob das durch eine Artikel-15a-Vereinbarung oder durch eine Harmonisierung oder durch ein bundeseinheitliches Gesetz erzielt wird. Das Wichtige ist, dass sich in der Sache etwas tut. Wichtig ist, dass wir daran weiterarbeiten, sei es in den Ländern, sei es im Bund, dass wir in dieser Sache am Ball bleiben, um gleiche Bestimmungen in ganz Österreich zu erreichen.

Bei einer Diskussion mit Jugendlichen hat ein Teilnehmer etwas sehr Schlaues und Interessantes gesagt. Er hat gesagt: Mir ist eigentlich ganz egal, was im Jugendschutz­gesetz steht, denn wenn meine oberste Instanz, sprich: meine Familie, sagt, ich darf, dann darf ich, und wenn sie sagt, ich darf nicht, dann darf ich halt nicht! Genau das ist ein wichtiger Punkt, der uns zur Argumentation dienen muss.

Ein einheitliches Jugendschutzgesetz in ganz Österreich ist viel einfacher zu kommuni­zieren, ist viel einfacher darzulegen. Das erleichtert es den Eltern, es mit ihren Kindern zu besprechen. Deswegen müssen wir es endlich diskutieren.

Ich weiß nicht, ob es klug ist, Ausgehzeiten zu verlängern oder Bestimmungen über den Alkohol- und Tabakkonsum in irgendeiner Art zu ändern. Meiner Meinung kann man darüber reden, dass man die Ausgehzeiten verlängert, aber ich finde, dass die Steiermark sehr gute Bestimmungen hat, wenn es um Alkohol- und Tabakkonsum geht – zum Schutze der Jugendlichen!

Gleichzeitig darf man, wenn man über Ein-Euro-Partys und so weiter spricht und wie wichtig das Jugendschutzgesetz in diesem Zusammenhang sei, nicht vergessen, dass man da nicht nur die Verantwortlichkeit der Gastronomie ansprechen soll, sondern dass man auch sagen soll, wie wichtig die Familie in diesem Bereich ist, denn die Mut­ter oder der Vater trifft im Endeffekt die Entscheidung, wo der Minderjährige hingehen kann, und deswegen müssen wir die Familie in das Jugendschutzgesetz mit einbauen. Das ist enorm wichtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

11.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1492 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

 


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