Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit
angenommen. (E 196.)
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1493 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1480 d.B.)
4. Punkt
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(1392 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird (1481 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir kommen sogleich zur Debatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn wir heute das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz beschließen, dann muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass dieses Gesetz Regelungen enthält, welche es ermöglichen, auch all die Sozialschutzrechte auf Gemeinschaftsrecht betreffend die Koordinierung der Sozialschutzsysteme umzusetzen.
Gleich vorweg möchte ich in diesem Zusammenhang schon erwähnen, dass diese Gesetzesänderung, der wir logischerweise zustimmen werden, deswegen erforderlich wurde, weil Sie mit Ihrer inhumanen Sozialpolitik (heftige anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP), nämlich durch die Pensionsraub-Maßnahmen aus dem Jahre 2003/2004, aber auch durch die Pensionsharmonisierung, die meiner Meinung nach diese Bezeichnung gar nicht verdient, die Rechtslage so verändert haben, dass wir diese Anpassungen jetzt vornehmen müssen.
Darüber hinaus werden in diesem Gesetz auch im Ausland ausgeübte selbstständige Tätigkeiten künftig näher präzisiert werden. Auch für den landwirtschaftlichen Bereich gibt es nach dem BSVG neue Anrechnungsbestimmungen. Denn: Die derzeitige Regelung, wonach steuerbehördliche Entscheidungen heranzuziehen sind, scheitert, wie wir alle wissen, ja oft daran, dass es diese in Österreich gar nicht gibt, und deswegen ist auch für die landwirtschaftlichen Liegenschaften künftig ein fiktiver Einheitswert heranzuziehen.
Auch deshalb, weil die Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten im Zuge der Pensionsharmonisierung anerkannt werden, ist es notwendig, diese Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetze anzupassen. In einer Übergangsbestimmung wird auch dafür Vor-