Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Heeresversorgungsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2006 – WRÄG 2006) (1553 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 8 Minuten. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


13.36.15

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir gehen davon aus, dass Bundesminister Platter dieser Debatte beiwohnen sollte. Er ist momentan noch nicht da. Ich möchte jetzt nicht unbedingt einen formalen Antrag stel­len. – Ist es sichergestellt, dass er kommt? Ansonsten würde ich den Antrag auf Beizie­hung von Bundesminister Platter stellen, weil das wohl ausreichend begründet und not­wendig ist. (Abg. Mag. Molterer: Ist schon im Haus!) – Ist schon im Haus?

13.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, der Herr Bundesminister ist am Sprung; eine Minute soll es noch dauern. Wenn es Ihnen recht ist, fangen wir trotzdem mit der Debatte an.

Herr Abgeordneter Dr. Pilz ist am Wort. – Wenn Sie langsam zum Rednerpult gehen, wird der Herr Bundesminister schon da sein. (Abg. Dr. Pilz geht demonstrativ langsam zum Rednerpult. – Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: Das übliche Pilz-Tempo!)

 


13.37.15

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke für den Hinweis, dass man, will man mit dem Verteidigungsminister eine Debatte führen, sich besonders langsam bewegen muss. Es hat funktioniert. – Danke für das fast pünktliche Erscheinen, Herr Bundesminister Platter!

Ganz kurz, weil es ja keine übermäßig große Änderung des Wehrrechts beziehungs­weise des Militärbefugnisgesetzes ist. Wir haben uns im Ausschuss genau überlegt, ob es sinnvoll ist, zuzustimmen. Wir sind nicht dieser Meinung, und das aus einer sehr einfachen und gleichzeitig grundsätzlichen Erwägung heraus: weil nach wie vor die Stellung des Rechtsschutzbeauftragten im Grundlegenden nicht so geregelt ist, wie wir uns das vorstellen.

Wir brauchen Rechtsschutzbeauftragte, die sich der Minister nicht selbst wählt, die sich die Verwaltung nicht selbst wählt. Die Unabhängigkeit wird nicht gewährleistet, in­dem sich eine Zweidrittelmehrheit des Nationalrates ein einziges Mal mit einer Verfas­sungsbestimmung dafür ausspricht, sondern dadurch, indem der/die Rechtsschutzbe­auftragte wirklich unabhängig gestellt wird, und das funktioniert nur als ein Organ des österreichischen Nationalrates und des österreichischen Parlamentes.

Wir brauchen keinen Rechtsschutzbeauftragten des Verteidigungsministers, den er letzten Endes ernennt und führt. Wir brauchen einen Rechtsschutzbeauftragten oder eine Rechtsschutzbeauftragte des österreichischen Parlamentes! (Beifall bei den Grü­nen.)

Aber was ist das alles verglichen mit den Problemen, die es in diesem Ressort sonst noch gibt? Was ist das alles verglichen mit den Eurofightern? Was ist das alles vergli­chen mit der Aufrechterhaltung einer Wehrpflicht, bei der niemand mehr weiß, warum


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite