fighter, weil für
die Opposition nicht nachvollziehbar ist, warum es zur Order dieser horrend
teuren Flugzeuge gekommen ist. Da muss man sich natürlich auch Fragen gefallen
lassen, so lange keine endgültige Aufklärung gegeben ist.
Ich möchte hier
aber keine Eurofighter-Debatte anzetteln, sondern noch einmal meinen Respekt
dafür ausdrücken, dass es hier den größtmöglichen
mehrheitlichen Beschluss gibt, diese Bundesheer-Beschwerdekommission zu einer
parlamentarischen Beschwerdekommission zu machen.
Ich stehe auch nicht
an, Kollegen Kiss für seine Mitarbeit zu danken. Ich habe ihn neben Anton
Gaál kennen gelernt bei vielen Reisen zu unseren Soldatinnen und Soldaten
in deren Einsatzgebiete und bei diversen Gesprächen über ihre
Probleme und darüber hinaus.
Ich darf sagen, dass
die Bundesheer-Beschwerdekommission in den letzten Jahren wirklich an Gestalt
und Akzeptanz gewonnen hat. Das sieht und erkennt man daran, dass die Zahl der
Fälle, wo sich die Soldatinnen und Soldaten an die Kommission wenden,
steigt. Ich sage Ihnen: Hier sind wir auf dem richtigen Weg! Wenn wir auf der einen
Seite von unseren jungen Menschen viel verlangen, haben wir auf der anderen
Seite die Aufgabe, für sie da zu sein, mitzuhelfen, ihre Probleme zu
lösen. Das ist ein guter Weg.
Ich möchte es nicht verabsäumen, noch darauf hinzuweisen, dass mir auch gut gefällt, dass in Zukunft ein Milizbeauftragter bestellt wird, und zwar für fünf Jahre, der den Minister in Milizfragen beraten kann. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.
14.38
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Heeresversorgungsgesetz – ein Teil der Materien, die wir heute hier diskutieren und beschließen – als einem Teil des österreichischen Sozialversicherungsrechts wird nun die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Beschädigtenrente von 25 vom Hundert auf 20 vom Hundert gesenkt. Ich denke, dass das gerade im Sinne der behinderten Menschen, die dringend Hilfe brauchen, ein wichtiger Schritt ist.
Gerade hier geht es auch darum, das insgesamt weiterzuentwickeln und die Sozialentschädigungsansprüche beziehungsweise Entschädigungsansprüche für Anspruchsberechtigte auch nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz gleichzuziehen und in Gleichklang zu bringen.
Aus diesem Grunde darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Tancsits, Walch, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1553 dB
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, die Finanzierungskosten einer Regelung zu prüfen, wenn man im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz analog zum Heeresversorgungsgesetz als Voraussetzung