Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 114

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fighter, weil für die Opposition nicht nachvollziehbar ist, warum es zur Order dieser horrend teuren Flugzeuge gekommen ist. Da muss man sich natürlich auch Fragen ge­fallen lassen, so lange keine endgültige Aufklärung gegeben ist.

Ich möchte hier aber keine Eurofighter-Debatte anzetteln, sondern noch einmal meinen Respekt dafür ausdrücken, dass es hier den größtmöglichen mehrheitlichen Beschluss gibt, diese Bundesheer-Beschwerdekommission zu einer parlamentarischen Be­schwerdekommission zu machen.

Ich stehe auch nicht an, Kollegen Kiss für seine Mitarbeit zu danken. Ich habe ihn neben Anton Gaál kennen gelernt bei vielen Reisen zu unseren Soldatinnen und Sol­daten in deren Einsatzgebiete und bei diversen Gesprächen über ihre Probleme und darüber hinaus.

Ich darf sagen, dass die Bundesheer-Beschwerdekommission in den letzten Jahren wirklich an Gestalt und Akzeptanz gewonnen hat. Das sieht und erkennt man daran, dass die Zahl der Fälle, wo sich die Soldatinnen und Soldaten an die Kommission wen­den, steigt. Ich sage Ihnen: Hier sind wir auf dem richtigen Weg! Wenn wir auf der einen Seite von unseren jungen Menschen viel verlangen, haben wir auf der anderen Seite die Aufgabe, für sie da zu sein, mitzuhelfen, ihre Probleme zu lösen. Das ist ein guter Weg.

Ich möchte es nicht verabsäumen, noch darauf hinzuweisen, dass mir auch gut gefällt, dass in Zukunft ein Milizbeauftragter bestellt wird, und zwar für fünf Jahre, der den Mi­nister in Milizfragen beraten kann. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


14.38.26

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Heeresversorgungsgesetz – ein Teil der Materien, die wir heute hier diskutieren und beschließen – als einem Teil des österreichischen Sozialversiche­rungsrechts wird nun die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Beschä­digtenrente von 25 vom Hundert auf 20 vom Hundert gesenkt. Ich denke, dass das gerade im Sinne der behinderten Menschen, die dringend Hilfe brauchen, ein wichtiger Schritt ist.

Gerade hier geht es auch darum, das insgesamt weiterzuentwickeln und die Sozialent­schädigungsansprüche beziehungsweise Entschädigungsansprüche für Anspruchsbe­rechtigte auch nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz gleichzuziehen und in Gleichklang zu bringen.

Aus diesem Grunde darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Tancsits, Walch, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1553 dB

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, die Finanzierungskosten einer Re­gelung zu prüfen, wenn man im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz analog zum Heeresversorgungsgesetz als Voraussetzung


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