für die Erlangung einer Rente die Minderung der Erwerbsfähigkeit ebenfalls auf 20 von Hundert senkte.“
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Weiters ist in diesem Gesetz auch eine Verbesserung für Frauen beim Bundesheer vorgesehen. Es haben nämlich künftig auch Frauen die Möglichkeit, sämtliche Auszeichnungen zu erlangen. Ich denke, das ist ein weiterer wichtiger Schritt, auch wenn es in diesem Fall eine Kleinigkeit ist, um die Frauen beim Bundesheer gleich und besser zu stellen. Ich möchte auch an die Frauen appellieren, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Wir haben schon tolle Frauen beim Bundesheer. Eine dieser tollen Frauen, eine gute Freundin von mir, Frau Hauptmann Vet. Mag. Katharina Faukal, hat im Pakistan-Katastropheneinsatz das Labor geleitet und somit eine wichtige Funktion im Sinne des Katastrophenschutzes, der Katastropheneinsätze des österreichischen Bundesheeres erfüllt.
Ich möchte mich bei allen
Frauen beim österreichischen Bundesheer bedanken und auch beim Herrn
Bundesminister, der viele Initiativen gesetzt und unterstützt hat, und ihn
bitten, das auch weiter zu tun. – Danke schön. (Beifall bei
der ÖVP.)
14.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Vier-Parteien-Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun
Silhavy, Mag. Tancsits, Walch, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im
Zuge der Debatte zu 1553 dB
Im
Heeresversorgungsgesetz – einem Teil des österreichischen
Sozialentschädigungsrechts – wird die Minderung der
Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Beschädigtenrente von 25
von Hundert auf 20 von Hundert gesenkt. Diese Verbesserung für behinderte
Menschen sollte jedoch aufgrund des bisherigen Gleichklanges des Sozialentschädigungsrechts
auch für Anspruchsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz,
dem Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz erfolgen. Ein Auseinanderdriften
dieser Gesetzesmaterien sollte aufgrund der dahinter stehenden Intention auf
soziale Entschädigung nicht erfolgen.
Aus diesem Grund stellen
die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, die Finanzierungskosten einer Regelung zu prüfen, wenn man im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz analog zum Heeresversorgungsgesetz als Voraussetzung für die Erlangung einer Rente die Minderung der Erwerbsfähigkeit ebenfalls auf 20 von Hundert senkte.“
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