Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 115

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für die Erlangung einer Rente die Minderung der Erwerbsfähigkeit ebenfalls auf 20 von Hundert senkte.“

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Weiters ist in diesem Gesetz auch eine Verbesserung für Frauen beim Bundesheer vorgesehen. Es haben nämlich künftig auch Frauen die Möglichkeit, sämtliche Aus­zeichnungen zu erlangen. Ich denke, das ist ein weiterer wichtiger Schritt, auch wenn es in diesem Fall eine Kleinigkeit ist, um die Frauen beim Bundesheer gleich und bes­ser zu stellen. Ich möchte auch an die Frauen appellieren, diese Möglichkeiten in An­spruch zu nehmen.

Wir haben schon tolle Frauen beim Bundesheer. Eine dieser tollen Frauen, eine gute Freundin von mir, Frau Hauptmann Vet. Mag. Katharina Faukal, hat im Pakistan-Kata­stropheneinsatz das Labor geleitet und somit eine wichtige Funktion im Sinne des Katastrophenschutzes, der Katastropheneinsätze des österreichischen Bundesheeres erfüllt.

Ich möchte mich bei allen Frauen beim österreichischen Bundesheer bedanken und auch beim Herrn Bundesminister, der viele Initiativen gesetzt und unterstützt hat, und ihn bitten, das auch weiter zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.40


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Vier-Parteien-Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Tancsits, Walch, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung des Sozialentschädigungsrechts, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1553 dB

Im Heeresversorgungsgesetz – einem Teil des österreichischen Sozialentschädigungs­rechts – wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erlangung einer Beschädigten­rente von 25 von Hundert auf 20 von Hundert gesenkt. Diese Verbesserung für behin­derte Menschen sollte jedoch aufgrund des bisherigen Gleichklanges des Sozialent­schädigungsrechts auch für Anspruchsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungs­gesetz, dem Impfschadengesetz und dem Opferfürsorgegesetz erfolgen. Ein Auseinan­derdriften dieser Gesetzesmaterien sollte aufgrund der dahinter stehenden Intention auf soziale Entschädigung nicht erfolgen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, die Finanzierungskosten einer Re­gelung zu prüfen, wenn man im Kriegsopferversorgungsgesetz, im Impfschadengesetz und im Opferfürsorgegesetz analog zum Heeresversorgungsgesetz als Voraussetzung für die Erlangung einer Rente die Minderung der Erwerbsfähigkeit ebenfalls auf 20 von Hundert senkte.“

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