Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.
14.41
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Des Öfteren wurde heute schon erwähnt, dass mit diesem Abänderungsantrag die Bestellung und Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten in Analogie zur Sicherheitspolizeigesetznovelle modifiziert wird.
Der Rechtsschutzbeauftragte soll für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr eingesetzt werden, aber auch seine beiden Stellvertreter sollen gleiche Rechte und Pflichten haben. Sie werden der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei erfüllen. Ihre Bestellung soll nunmehr vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung der Nationalratspräsidenten sowie der Präsidenten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes für fünf Jahre erfolgen, wobei eine Wiederbestellung möglich ist.
Da es mit dem heutigen Abänderungsantrag gelungen ist, unsere Vorstellungen in Bezug auf die Gleichstellung des Rechtsschutzbeauftragten nach dem Militärbefugnisgesetz mit dem Rechtsschutzbeauftragten des Sicherheitspolizeigesetzes umzusetzen, werden wir diesem Antrag natürlich unsere Zustimmung geben.
Abschließend darf auch ich mich bei allen bedanken,
die an der Novellierung dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Aber auch allen
Soldatinnen und Soldaten, die bei der Grenzsicherung im Assistenzdienst
eingesetzt sind, gilt mein Dank. Als Burgenländerin weiß ich, dass
dies eine verantwortungsvolle Aufgabe und nicht immer leicht ist. –
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde bereits gesagt, und es ist auch sehr erfreulich, dass diese Novelle praktisch von fast allen getragen wird, denn sie ist zweifelsohne wichtig für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Es ist eine positive Sache, dass wir jetzt die Rechtsschutzbeauftragten in diesem Bereich genauso wie nach dem Sicherheitspolizeigesetz haben, dass wir auf der anderen Seite aber auch einen Milizbeauftragten haben. Die Miliz gehört stets aufgewertet, denn Kader, Miliz und Grundwehrdiener sind die Basis des Heeres. Damit auch ein klares Bekenntnis zur Miliz.
Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Friedensauftrag
des Bundesheeres. Verteidigung von Frieden und Freiheit ist
Bürgerpflicht. Deshalb steht auch die Wehrpflicht für die Zukunft
fest. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gaál.)
Der Auftrag des Bundesheeres, den es schon bisher vorbildlich erfüllt hat, bleibt bestehen: Freiheit schützen, Frieden sichern, Krieg verhindern.
Umfang und Kampfkraft haben sich an der Bedrohungslage zu
orientieren, deshalb auch die Novellierungen. Das Heer muss auch in der jetzigen
Zeit im gesetzlichen Bereich dem neuesten Stand angepasst werden, denn wir
brauchen ein Bundesheer, das modern und schlagkräftig ist. –
Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen –
BZÖ.)
14.44